Guten Tag zusammen,
ich weiß jetzt nicht, ob das Thema hier richtig ist und ob mir jemand weiterhelfen kann, falls das hier falsch ist, bitte verschieben.
Es geht um die Satzung einer Jagdgenossenschaft. Diese muß öffentlich ausgelegt werden für einen bestimmten Zeitraum.
Es geht jetzt darum, was denn "liegt öffentlich aus" genau heißt.
Reicht es aus, wenn die Satzung z.B. in den Büroräumen einer Kanzlei ausgelegt wird und dies im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt/Gemeinde bekannt gemacht wird?