Stellenausschreibung Verwaltungsleiter

  • Hallo,

    ich bin ich neu hier und würde gern mal Eure Meinung zum Thema "Bewerbung als Verwaltungsleiter" hören.

    Also, ich arbeite seit fast 10 Jahren als Rechtspflegerin mit ca. 1 Jahr Pause. Momentan bin ich teilzeitbeschäftigt (1/2), könnte mir allerdings eine Aufstockung gut vorstellen.

    Jetzt sind im Umkreis mehrere Verwaltungsleiterstellen ausgeschrieben... Ich bin mir unsicher, ob man sich da einfach so bewerben könnte. Welche Anforderungen sollte man denn erfüllen??? Kann mir da mal ein erfahrener Verwaltungsmensch einen Tipp geben? Grundsätzlich würde mich das schon reizen; vielleicht nicht unbedingt jetzt, aber oft ist es im Leben ja so, dass die Gelegenheiten nicht auf den passenden Moment warten.
    Hmm. Und wie erfolgt eigentlich die Besetzung der "stellvertretenden Verwaltungsleiter"? Diese werden ja nicht ausgeschrieben...

    Wäre für Antworten dankbar...

  • Welche Anforderungen sollte man denn erfüllen???



    Ich denke, Verwaltungsleiter ist das Gleiche wie anderswo Geschäftsleiter ?

    Voraussetzungen:
    Kommunikationsfähigkeit, dickes Fell, Bereitschaft zu Mehrarbeit, zumindest in Spitzenzeiten.

    Den Rest erarbeitet man sich mit der Zeit.

  • Das sollte nicht das Problem sein; muss man im Zweifel ja auch in vielen anderen Abteilungen haben.
    Aber gibt es sowas wie "ungeschriebene" Anforderungen wie soundso viele Jahre Berufserfahrung etc.?

  • In einigen BL wird eine Erprobung am JM gefordert. Sofern du unerprobt bist, kannst du allenfalls "kommissarischer" GL o. VGL sein bzw. werden.

  • Bei uns ist es übrigens auch ein sehr unbegehrter Posten - trotz der besseren Beförderungsaussichten. Ich frage mich mitunter, ob es tatsächlich an dem Posten an sich oder an der Herangehensweise/ Einstellung/ Überforderung der "Auserwählten" bzw. Freiwilligen liegt. (:gruebel:)

  • Allerdings würde ich mich von irgendwelchen Anforderungen wie Mindestdienstsstufe oder Erfahrungswerten nicht verrückt machen lassen und vorzeitig aufgeben. Ich würde mich einfach mal bewerben. Bei uns funktioniert das kurz und schmerzlos, indem man sein Bewerbungsschreiben (Formblatt) ohne irgendwelchen Zusätze auf dem Dienstweg lostritt. Die Entscheider informieren sich sowieso über Dich, auch anhand der Personalakte.

    Es schadet wohl nicht, wenn man weiter oben weiß, dass Du Interesse an solchen Tätigkeiten hast.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Frag doch erst einmal bei eurem Personalreferenten nach, ob die Stelle wirklich "frei" ist. Es ist nicht unüblich, dass die Stelle per Abordnung mit dem Wunschkandidaten besetzt ist, aber trotzdem noch ausgeschrieben werden muss. In so einem Fall dürfte eine Bewerbung nicht unbedingt erfolgversprechend sein. Die Erfahrung, die der Wunschkandidat auf genau dieser Stelle schon gesammelt hat, spricht immer für ihn.

  • Frag doch erst einmal bei eurem Personalreferenten nach, ob die Stelle wirklich "frei" ist. ...



    Ob die Stelle tatsächlich "frei" ist oder nicht, sollte für die Bewerbung keine Rolle spielen.
    Also einfach bewerben, wenn die Stelle einem zusagt.

  • Vor "einfach mal bewerben" würde ich warnen, da man sonst - bei der Beliebtheit des Postens - auch noch sofort genommen wird .:D

    Soweit ersichtlich wollte d. TO die Sache erst mal langsam angehen und erst mittelfristig eine Bewerbung platzieren.

    Daneben bin ich der Meinung , dass ein VL als Anforderungsprofil überdurchschnittliche EDV-Kenntnisse haben muss.
    So ist das jedenfalls für Ba-Wü bereits geregelt.

    Gerade auch bei kleineren Gerichten besteht nämlich häufig nicht die Möglichkeit, soclhe Tätigkeiten zu delegieren.
    Wenn ich alleine an die SAP-Buchungen denke......

  • In meinem BL besteht auch die Möglichkeit, zunächst bei einem anderen AG beim GL oder beim OLG mal zu hospitieren, um überhaupt einen Eindruck von der Verwaltungsarbeit zu bekommen.
    Bezüglich der Anfordeungen stimme ich meinen Vorpostern zu. Wichtig ist meines Erachtens, sich auch im Vorfeld schon zu informieren, ob und was für Fortbildungen für diesen Bereich überhaupt angeboten werden. Oft ist das nämlich sehr dünn und mann muss viele Dinge, gerade im Bereich der neudeutschen "Softskills" entweder schon draufhaben oder sich selbst aneignen.
    Auch diesbezüglich sollte man ruhig das Gespräch mit der Mittelbehörde suchen.
    Ich wurde zu Beginn von meinem OLG wirklich toll unterstützt. Da es geade kaum Fortbildungen gab, habe ich bei den jeweiligen Sachbearbeitern, zum Teil bei den Leitern der einzelnen Abteilungen, jeweils einen Tag Intensivunterricht erhalten, wo ich das wichtigste zu Themen wie Personalkosten, Beamtenrecht, Tarifrecht, Dienstunfall, Haushalt ect. direkt aus erster Hand erfahren habe und auch die Menschen direkt kennen lernen konnte, die die Sachen bearbeiten. Dazu haben sie mich mit Tonnen von guten Materialien, Erlassen und Vorschriften zum jeweiligen Thema versorgt, auf die ich heute noch regelmäßig zurückgreife.:daumenrau

  • Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Ist echt mal interessant zu lesen. Die Sache mit dem Hospitieren fand ich ganz gut. Ich kann mich erinnern, dass es in Brandenburg mal die Möglichkeit gab, dass man 1 Jahr eine Art Verwaltungsfortbildung machen konnte. Gibt es so etwas noch? Je nach Qualität dieser Fortbildung wäre man auf jeden Fall besser gewappnet für so eine Stelle, als wenn man sich mal eben bewirbt.

    Kann mir noch jemand vielleicht die Frage beantworten, wir das zum Beispiel mit der Funktion des stellvertretenden VL verhält? In der Regel machen die ja nicht sooo viel, riechen ja aber wohl zumindest mal etwas in die Sache rein, oder?

  • Kann mir noch jemand vielleicht die Frage beantworten, wir das zum Beispiel mit der Funktion des stellvertretenden VL verhält? In der Regel machen die ja nicht sooo viel, riechen ja aber wohl zumindest mal etwas in die Sache rein, oder?




    Sinnvoll ist das schon, da der VL auch mal im Urlaub oder krank ist und der stellvert VL dann vertritt.

  • In unserem Bundesland werden die VL-Stellen zwar ausgeschrieben, oft ist aber im vorhinein schon klar, wer dies wird (z.B. Vertreter des VL; VL einer anderen Behörde). Da die Tätigkeiten des VL sich so grundlegend von den Rpfl-Tätigkeiten unterscheiden, werden hier längere Vorbereitungskurse für die zukünftigen VL angeboten. Vor einer Bewerbung würde ich mich deshalb zunächst darüber sachkundig machen, wie die Verwaltung des zukünftigen Betätigungsfeldes besetzt ist und ob in welchem Zeitraum vorab ein entsprechender Kurs absolviert werden kann.

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