Änderung Höchstdauer für Unterhaltsvorschuss

  • Soeben bekannt geworden:

    Betreff: Höchstbezugsalter für den Unterhaltsvorschuss

    5. Im Bundestag notiert: Höchstbezugsalter für den Unterhaltsvorschuss
    Familie/Antwort
    Berlin: Die Fraktion Die Linke möchte wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung plant, das Höchstbezugsalter für den Unterhaltsvorschuss auf 14 Jahre anzuheben. In einer Kleinen Anfrage (17/989) fragen die Abgeordneten auch danach, warum das Höchstalter nicht auf 18 Jahre angehoben wird, da die Unterhaltspflicht der Eltern mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes besteht.

    Der Koaltionsvertrag enthält entsp. Planungen , sagt aber nichts dazu aus, wie lange dann die künftig Bezugsdauer ( derzeit max. 72 Monate ) sein wird.

    Da ich schon immer ein Freund davon war , dass auch für die UV-kasse unbegrenzt Unterhalt ( als Prozesstandschafter für das Kind ) festgesetzt werden kann, könnte ich mit der Gesetzesänderung gut leben.:strecker

    Bin mal gespannt , was dann die Kollegen machen , die bisher den Unterhalt auf max. das 12. Lebensjahr begrenzt haben bzw. aufgrund ihres OLGs begrenzen mussten.:D

  • Dann müsste sicher auch die Begrenzung der 72 Monate geändert werden. Das ist ja sonst unlogisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Mausejule (18. März 2010 um 11:08) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Wenn bei den entspr. Kollegen Festsetzungsbeschlüsse bisher nur bis zum 12. Lebensjahr ergingen, müsste für die Zeit danach eine "Nachfestsetzung" möglich sein , weil ja insoweit kein Titel gem. § 249 II FamFG errichtet wurde.

    Was bin ich ( mit meinem OLG KA ) froh, dass ich diese Begrenzung bisher unterlassen habe.

  • Dann müsste sicher auch die Begrenzung der 72 Monate geändert werden. Das ist ja sonst unlogisch.


    Unlogisch finde ich es eigentlich nicht - es gibt ja auch Mütter/Väter, die sich der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem acht- oder gar dreizehnjährigen Kind entziehen. Die Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter des Kindes scheint mir willkürlich. Die Begrenzung des Bezugszeitraums lässt sich dagegen immerhin damit rechtfertigen, dass es binnen sechs Jahren doch möglich sein dürfte, den tatsächlich Unterhaltsverpflichteten zur Kasse zu bitten. (Dass dem oftmals nicht so ist, weiß ich aus eigener Erfahrung.)

  • Es steht aber zu befürchten, dass die Verlängerung der Höchstbezugsdauer mit der Verkürzung der Bezugsmonate verbunden wird.

    Soziale Wohltaten ( mit Ausnahme der Erhöhung des Schonvermögens bei Hartz IV ) sind mir seit der Bundestagswahl nicht aufgefallen.
    Schließlich sind die Kassen überall leer.

    Laut unbestätigten Meldungen besteht z.B. die Absicht der "blaugelben" Partei , die Bezugsdauer auf 36 Monate zu verkürzen.

  • Man muss ja schließlich die Steuerermäßigung für Reiche irgendwie finanzieren, da bietet sich ja eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss für Kinder, die sich ja durch paar Nebenjobs auch was dazu verdienen können, geradezu an.:gruebel:

  • Deswegen finde ich trotzdem, dass die 72 Monate nicht gerecht sind. Es sollte doch auch denen Eltern Unterstützung angeboten werden können, die zwar nicht auf Hartz IV angewiesen sind, aber dennoch nicht in reichtum leben.
    Der Unterhaltsvorschuss ist ja eine Sozialleistung, die unabhängig vom Hartz IV gezahlt wird. Sicher wird er angerechnet, aber dennoch können Alleinerziehende diesen beantragen, auch wenn sie nicht Hartz IV beziehen.
    Es geht ja hauptsächlich daraum, den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten.
    Ach, das ist wieder ein Endlosthema in dem ich aufgehen könnte... :mad:

  • Wem sagst Du das ?

    Was nützt vor allem die Anhebung der Altershöchstgrenze , wenn dies mit einer Verkürzung der Bezugsmonate einhergeht.
    Die Unterhaltsschuldner haben meistens ja schon von Geburt an nichts in der Pfanne , sodass ( überwiegend ) die Mütter den Antrag auf UVG-Leistungen sehr früh stellen müssen.

    Die geplante Anhebung wird dann wohl leider auf dem Rücken der "ersten Altersstufe" ausgetragen.

  • Eben. Und richtig teuer werden Kinder erst ab der dritten Altersstufe. Naja. Mal sehen, was die sich noch so auskeksen...
    Aber sich dann wundern, warum so viele alleinerziehende Mütter/ Väter nicht arbeiten gehen können. :cool:

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