• Hallo,
    welche Bedeutung hat die Zuordnung der Stammdienststelle.

    Ich habe nach einer Beurlaubung wieder angefangen zu arbeiten und wurde an eine andere Dienststelle als meine Stammdienststelle abgeordnet.Hier gefällt es mir nun. Zu meiner ehemaligen Stammdienststelle möchte ich nicht mehr. Was kann man da tun? Kann man die Stammdienststelle ändern lassen? Wird man leichter zwangsversetzt, wenn man nur abgeordnet ist??

  • Für welche Zeit und mit welchem Ziel wurde denn die Abordnung ausgesprochen? Grundsätzlich gehörst du noch zu deiner Stammdienststelle. Ist eine Versetzung an eine neue Dienststelle beabsichtigt, wird bei uns in der Regel für 3 Monate mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.
    Falls bei dir gar nichts klar ist, würde ich mich mal bei der Behördenleitung schlau machen, was geplant ist. Also ob nur kurzfristig Löcher gestopft werden müssen und du danach wieder zurück sollst oder ob eben eine längerfristige Sache und dann eben eine Versetzung draus werden soll. Aber die Dauer der Abordnung müsste dir ja bekannt sein.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Einfach auf dem Dienstweg einen Versetzungsantrag stellen. Vorab würde ich kurz mit deinem jetzigen Chef über die Sache reden. Will der dich nicht auf Dauer behalten, so wird die Sache sehr schwierig.

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