Kann ein Verfahrensbeistand, bspw. weil er krank oder im Urlaub ist, eigentlich einen Vertreter schicken?
Eine berechtigte Frage, wie ich finde.
Habe daraufhin im Kommentar geblättert und musste feststellen, dass meine Literatur die Möglichkeit der Vertretung noch nicht einmal in Betracht zieht.
Diese Fallkonstellation wird nirgendwo erwähnt.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass das nicht möglich ist.
Mit Bestellung wird ja eben dieser Verfahrensbeistand Herr X zum Beteiligten des Verfahrens gemacht.
Es kann daher in meinen Augen nicht im Sinne des Entscheiders sein, wenn statt Herrn X nun der Vertreter Herr Y den "Auftrag" ausführt.