Geschäftsverteilung

  • Hallo,
    in Nordrhein-Westfalen ist der Geschäftleiter eigenverantwortlich für die Geschäftsverteilung im gehobenen Dienst zuständig.

    Meine Frage:Wie wird die Geschäftsverteilung der Rechtspfleger bei den Amtsgerichten geregelt? Wird nur angeordnet, gibt es Gespächsrunden, Einzelgespräche, Arbeitskreise oder gar ein "Rechtspflegerpräsidium"?

    Gibt es außer der vorgeschriebenen Anhörungspflicht auch irgendwelche Mitwirkungsmöglichkeiten?

    Da der Verteilungsprozeß gerade bei meiner Behörde durch beratungsresistente Verwaltungsbeamte sehr schwierig ist, würden mich andere Verfahrensarten sehr interessieren.

    mfg

    AlterMann

  • Also ich kann natürlich nicht für NRW sprechen, aber bei uns gibt es eine Art "Rpfl.-Präsidium" gegen Jahresende, an welchem der der (bereits vorab in fachspezifischen Kleingruppen geklärte) Geschäftsverteilungsplan besprochen und (wenn auch nicht formal) beschlossen wird. Im Streitfall kann der GL aber m.E. eine GVPl. anordnen.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Wird den Vorschlägen des "Präsidiums" regelmäßig gefolgt, oder wird wegen der nur dem GL bekannten "Eckpunkte" fast jeder Vorschlag kritisiert und abgelehnt?

  • Bei uns (AG Mayen, RLP) ist die Geschäftsverteilung Sache der Geschäftsleiterin. In der Regel werden vor einer Änderung Einzel- oder Gruppengespräche mit den Betroffenen geführt.
    Der informelle Einfluß dieser Gespräche läßt sich aber nicht allgemein feststellen.
    :(
    Theoretisch wäre auch denkbar, daß der Direktor die Geschäftsverteilung übernimmt, wenn die Rpfl untereinander absolut nicht klar kommen.

  • Bei uns am Amtsgericht entscheidet der Geschäftsleiter, in welche Abteilung welche UdG`s und Schreibkräfte kommen und der Vizepräsident, wo die Rpfl. hin kommen. Bei Umsetzungen werden vorher Gespräche mit den Betroffenden geführt. Die Gruppenleiter in den einzelnen Abteilungen entscheiden eigenverantwortlich, wer dann was in der Abteilung macht. Der Geschäftsleiter arbeitet das Ergebnis dann nur in den Geschäftsverteilungsplan ein und verlässt sich da voll und ganz auf uns Gruppenleiter. Wir kennen ja schließlich unsere Schäfchen am besten und wissen, wer mit wem zusammen passt.

  • Unser Mini-AG in BW besteht ganz genau aus sage und schreibe 1,5 Rpfl. :D
    Du kannst dir also denken wir hier die Geschäftsverteilung geregelt wird: Es verläuft mehr oder weniger problemlos! Unsere Geschäftsleiterin bzw. jetzt Verwaltungsleiterin und ihre Kollegin haben es ganz gut in einem 2er-Gespräch geregelt.

  • Ich kann mich erinnern, dass "früher", also so etwa bis vor sieben, acht Jahren jährlich eine große Rechtspflegerbesprechung stattgefunden hat in der großes Palaver über Zuvielbelastung (bei einem selbst) Zuwenigbelastung (bei den Kollegen) und auch sonstige Wünsche zur Pensenverteilung vorgetragen werden konnten. Diese Besprechungen waren quasi anlaßfrei.
    Da mittlerweile aber bei uns die Fluktiation so groß geweorden ist, dass sich ohnehin alle Nase lang was an der Geschäftsverteilung ändert, kommt es zum großen Pow-Wow jetzt immer nur bei entsprechendem Anlaß - also wenn notwendige Verschiebungen nicht im Einzelgespräch oder innerhalb der Abteilung/Vertretungsgruppe geregelt werden können.
    Wünsche anmelden kann man gerne, Meinungen äußern auch, aber wenn sich die Geschäftsleitung abweichend davon etwas bestimmtes in den Kopf gesetzt hat, helfen leider auch die besten Argumente nicht.
    Im großen und ganzen ist man hier aber glücklicherweise Änderungen, die im Einvernehmen aller Beteiligten vorgeschlagen werden in der Regel aufgeschlossen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • In NRW:

    AV über die Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Geschäftsleitungs-AV) AV d. JM vom 15. Februar 2006 (2320 - I. 1) - JMBl. NRW S. 61 -

    Danach ist der Geschäftsleiter für die Regelung der Geschäftsverteilung im gehobenen Dienst zuständig.
    Bei uns wird das weitgehend durch die Kolleginnen und Kollegen selbst geregelt, wenn sich einverständliche Lösungen finden lassen. Das war bisher meistens der Fall. Im Streitfall entscheidet sowieso der Behördenleiter.

  • Bei uns wird es auch durch die Geschäftsleiterin geregelt. Bei ca. 25 Rpfl garnicht so einfach ;)

    Unterschreiben tut die GV glaube ich aber der Direktor.

  • Wir haben es gerade hinter uns. Heute ist der neue GVP-Entwurf eingestellt worden. Hier gibt es - initiiert vom Direktor - ein "Roundtable"-Gespräch mit den Kollegen/Innen, ggf. auch Einzelgespräche. Früher gab es auch bei uns diese Endlos-Palaver ohne Einigung, bis das der Direktor in die Hand genommen hat. Seitdem läuft´s...:D . Insgesamt - auch wenn man nicht allen immer gerecht werden kann - eine faire Sache!

  • Wir haben hier je nach Bedarf (auch erstaunlich konstruktive) Besprechungen im Kreis der Rechtspfleger. Empfehlenswert finde ich bei uns: eine Verpflichtung zur Umverteilung bei länger als zwei Wochen am Stück andauernder Krankheitsvertretung. Ansonsten funktioniert aus meiner Sicht die Rolle des Geschäftsleiters nur auf folgende Weise gut: aktuelle Zahlen vorlegen, eigenen Vorschlag machen, Bedenkzeit anbieten und wenn nichts besseres kommt (nach Rücksprache mit dem Direx) anordnen. Gerade hierbei zeigt sich aber gelegentlich auch vermeidbare Führungsschwäche.

  • Hier - immerhin eines der größten Amtsgerichte - wäre eine große Besprechung nicht durchführbar. Besprochen wird die Verteilung, glaube ich, mit den Gruppenleitern. Soweit ich von "hier unten" durchblicke, zieht der GL die Pensenschlüssel zu Rate. Davon wird die aktuelle Unterdeckung abgezogen (zur Zeit glaube ich 86 %). Falls dann große Diskrepanzen zwischen soll und ist sind, wird je nach Anlass bei einzelnen oder mehreren angefragt, ob Interesse an einem Wechsel besteht. Restezahlen, Anweisungen von ganz oben und Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen RPfl spielen natürlich auch eine Rolle. Wenn dann raus ist, welche Abteilung welche RPfl erhält, erstellen die Gruppenleiter (in Absprache mit ihren RPfl.) den Geschäftsverteilungsplan für ihre Abteilung/en. Diese Pläne werden vorab allen zur Kenntnisnahme gegeben.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Zitat von HorstSergio

    Wir haben hier je nach Bedarf (auch erstaunlich konstruktive) Besprechungen im Kreis der Rechtspfleger. Empfehlenswert finde ich bei uns: eine Verpflichtung zur Umverteilung bei länger als zwei Wochen am Stück andauernder Krankheitsvertretung. Ansonsten funktioniert aus meiner Sicht die Rolle des Geschäftsleiters nur auf folgende Weise gut: aktuelle Zahlen vorlegen, eigenen Vorschlag machen, Bedenkzeit anbieten und wenn nichts besseres kommt (nach Rücksprache mit dem Direx) anordnen. Gerade hierbei zeigt sich aber gelegentlich auch vermeidbare Führungsschwäche.


    Hier zeigt sich das Problem: Da kein Vorschlag besser sein kann, als der des GL, ist jeder weitere Vorschlag danach bei uns sinnlos. Die Vorschläge müssen dem GL zugehen, bevor er seinen eigenen outet. Die Profilneurose läßt grüßen.

    Danke für die zahlreichen Antworten - ist sehr interessant zu lesen.

    mfg
    AlterMann

  • Ich wüsste ja auch zu gerne, wie das bei uns funktioniert.....aber hier kriegste morgens gesagt, wo du mittags deine Piselunten hintragen darfst. Flehentliches Bitten und Betteln nach einem Sachgebietswechsel wird schon mal mit: "das ist hier keine Demokratie..." quittiert. Na dann: Fresse halten, weiterdienen!

  • Zitat von kyra101

    Ich wüsste ja auch zu gerne, wie das bei uns funktioniert.....aber hier kriegste morgens gesagt, wo du mittags deine Piselunten hintragen darfst. Flehentliches Bitten und Betteln nach einem Sachgebietswechsel wird schon mal mit: "das ist hier keine Demokratie..." quittiert. Na dann: Fresse halten, weiterdienen!


    :abklatsch

    DAS musste mal gesagt werden. :frustrier

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Also, habe bislang nicht gewusst, dass es ein Rechtspflegerforum gibt und nur durch Zufall gesehen. Bin selber GL an einem mittelgroßen AG in Schleswig - Holstein und bereite die Geschäftsvertelung für den Direktor vor. Liefere die Zahlen und bereite einen Vorschlag vor, der in den meisten Fällen alle zu beachtenden Kriterien enthält. Hierzu gehört z.B. auch die nähe zur SE etc. Dieser Vorschlag wir vorab den Kollegen übersandt mit der Bitte sich auch Ideen zu überlegen. Nach dem Motto: Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Wichtig ist jedoch, dass alle Belange und Ziele des AG beachtet werden. Hätte man nur die Zahlen und ansonsten keine Regeln und Besonderheiten wie z.B. PEBBSY-Bewertungen, schwächere Kollegen etc. wäre der ganze Kram ja kinderleicht. In der Regel finden wir dann in einer gemeinsamen Besprechung eine "gute" Lösung erarbeitet.
    Wichtig ist das man miteinander redet und seine Ideen austauscht und dass man nicht nur an sein Dezernat und seinen eigenen Hintern denkt.

    Viele vergrätzte gefrustete Rechtspfleger sehen in der Verwaltung immer nur den Feind. Das ist traurig aber scheint wohl normal zu sein. M. E. liegt es in den meisten Fällen an der Auswahl der Rechtspfleger, die vielleicht nicht optimal läuft und somit einfach die falschen Menschen den tollen Beruf des Rechtspflegers ergreifen.

    Tipp: Auch bei einer InSO - Pebbsy Belastung von 150% sollte man das Lachen nicht verlernen.
    In diesem Sinne.

  • Zitat von Alter Mann


    Wird den Vorschlägen des "Präsidiums" regelmäßig gefolgt, oder wird wegen der nur dem GL bekannten "Eckpunkte" fast jeder Vorschlag kritisiert und abgelehnt?



    Nach einigen Anfangsschwierigkeiten, als unser GL neu war, läuft es mittlerweile erfolgreich so, dass sich die Einzelbereiche vor der Jahresgeschäftsverteilung einigen und der GL nur eingreift, wenn Probleme zwischen den Einzelbereichen nicht geklärt werden können oder es Änderungsbedarfe aber keine Angebote in diese Richtung gibt.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat Surfer:

    M. E. liegt es in den meisten Fällen an der Auswahl der Rechtspfleger, die vielleicht nicht optimal läuft und somit einfach die falschen Menschen den tollen Beruf des Rechtspflegers ergreifen.

    Das ist insbesondere im Hinblick auf die Tatsache eine interessante Feststellung, dass die Geschäftsleiter ebenfalls Rechtspfleger sind. Demnach sind also auch etliche Geschäftsleiter "mangels optimaler Auswahl" beim Ergreifen des Berufes am falschen Platz. Rechnet man noch die Fälle hinzu, bei welchen die Ernennung zum Geschäftsleiter ebenfalls auf "mangelnder optimaler Auswahl" beruht, so gibt es in prozentualer Hinsicht zwangsläufig mehr ungeeignete Geschäftsleiter als ungeeignete Rechtspfleger.


  • bei uns läuft es genauso wie von surfer erklärt.
    Allerdings kenne ich ein Geriht, in dem der Direktor ausschliesslich die Geschäftsverteilung vornimmt und der Geschäftsleiter quasi nur als Vermittler fungiert.

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