Hallo zusammen, ich befinde mich noch in der Eingewöhnungsphase hinsichtlich des neuen Designs des Forums.
Naja, dies nur am Rande.
Folgendes Problem:
Die Berechtigten einer AV sind verurteilt worden, die Löschung der AV zu bewilligen und zu beantragen. Vollstreckbare Urteilsausfertigung nebst Zustellungsnachweis liegt vor.
Der mit der AV gesicherte Anspruch wurde für Dritte gepfändet, Eintragung erfolgt.
Jetzt wird die Löschung der AV beantragt, ohne die Löschungsbewilligung der Pfandgläubiger vorzulegen. Auf meine Zwischenverfügung wird Beschwerde eingelegt mit der Begündung, dass durch dass Urteil die Grundbuchunrichtigkeit nachgewiesen ist, da die AV erlischt, wenn der Anspruch erlischt. Ebenso erlischt dann das Pfandrecht.
Ich bin davon nicht überzeugt (auch wegen Rpfleger 2000, 155-156).
Kann jemand helfen?