Teil-VB nach teilweiser Klagerücknahme?

  • Hallo liebe Forianer,

    folgender Fall:

    Mahnbescheid über Betrag X wurde erlassen. In diesem sind 7 Hauptforderungen drin.

    Antragsgegner widerspricht einer der Hauptforderungen nebst dazugehörigen Zinsen und Kosten.
    Antragsteller beantragt VB und gibt darin an: Zahlungen sind geflossen. Das ist im VB berücksichtigt, ebenso der Widerspruch gegen die Hauptforderung nebst Zinsen und Kosten hieraus.

    Die Sache liegt jetzt uns als streitlustiges Gericht vor.
    Einziger weiterer Schriftsatz: In Höhe der widersprochenen Hauptforderung nebst Zinsen wird die Klage zurückgenommen.

    Im Prinzip haben wir also nichts mehr für ein streitiges Verfahren da. Der Antragstellervertreter bittet jetzt um Erlass eines Teil-VB. Den haben wir aber doch schon, oder? Eigentlich kann ich doch jetzt gar nichts mehr draus machen, oder doch?

  • Manchmal hilft es, den SV zu schreiben und darüber zu reden...
    Habe die Lösung gefunden, Thread kann dicht :) Hab den A'St-Vertr angeschrieben, dass ein entsprechender VB bereits erlassen wurde und für einen weiteren kein Rechtsschutzinteresse besteht. Hoffe mal, dass der Antrag dann auch zurückgenommen wird ;)

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