Eintragung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Sicherungshypothek

  • Hallöchen

    ich bin ja neuerdings wieder bissl im Grundbuch tätig, aber was ich gerade auf dem Tisch zu liegen habe, verstehe ich gar nicht.

    Es wurde ein Antrag auf Eintragung einer SH gestellt. Problem: Schuldnerin ist in Erbengemeinschaft eingetragen --> ihr Anteil kann nicht belastet werden. Um Antragsrücknahme wurde gebeten.

    Nun reicht mir die Gläubigerin (kein RA, sondern Bank) einen Pfüb ein. Dort wurden die Ansprüche der Schuldnerin gegen der Erbengemeinschaft gepfändet (Anspruch auf Auseinandersetzung).

    Jetzt beantragt die Gläubigerin: "...überreichen wir den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit dem Antrag diesen an rangbereiter Stelle im Grundbuch einzutragen."

    HÄH???!! Ich habe keinen Plan. Sowas geht doch nicht, oder??!!! :confused:

  • Wurde nicht vielleicht der Erbteil gepfändet? Eine solche Pfändung wäre jedenfalls eintragungsfähig. :gruebel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Bin jetzt schon wieder im anderen Büro (ja, ich habe zwei Büros in unterschiedlichen Gebäuden...). Ich gucke morgen gleich nochmal nach.

    Aber selbst wenn man die Erbteilspfändung eintragen kann --> was hat das dann mit der SH zu tun?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!