Löschungsbewilligung durch anderes Finanzamt

  • Hallo,


    ich soll eine Sicherungshypothek für das Land Niedersachsen löschen. Eingetragen wurde diese auf Ersuchen des Finanzamtes im hiesigen Kreis.
    Die Löschungsbewilligung kommt aber jetzt von einem ganz anderen Finanzamt, welches natürlich auch das Land Niedersachsen vertritt.

    Hm, der Eigentümer/Schulder wohnt jetzt auch in dem anderen Kreis. Das dortige Finanzamt schreibt in seiner Bewilligung: ".... für das Land Nds., vertr. durch d. Finanzamt X, (vormals Finanzamt Y, Steuernummer XXXX)......."

    Muss ich mir das irgendwas nachweisen lassen? Hatte diesen Fall noch nicht, und etwas Neues bringt einen ja immer zum Überlegen :oops:

  • Da Gläubiger ja nicht das Finanzamt Y sondern eben das Land ist, genügt m.E. die Löschungsbewilligung des Landes, vertr. durch Finanzamt X ebenso, wie auch eine Erklärung des FA Y.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das wird wohl so sein. Interessant wird es, wenn der Steuerschuldner/ Eigentümer in ein anderes Bundesland verzieht und die niedersächsischen Finanzämter sich nicht mehr für zuständig halten. :cool:

  • Das ist ja zum Glück nicht der Fall. Vielleicht rufe ich einfach mal beim hiesigen FA an um zu erfragen, wie das dort intern von statten geht bei Umzug und FA-Wechsel. Das werde ich morgen mal tun :strecker

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