Hallo zusammen!
Habe folgenden Fall auf dem Tisch: Ehegatten in Gütergemeinschaft sind Erben eines Dritten zu je ein halb geworden. Der Erblasser hat Grundbesitz hinterlassen. Trage ich die Ehegatten nun nur mit dem Rechtsverhältnis "in Erbengemeinschaft" oder auch noch zusätzlich "in Gütergemeinschaft" im GB ein?
Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft
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Xaver -
25. März 2010 um 16:07
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Wegen § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB trüge ich sie nur in Erbengemeinschaft ein.
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Ich stimme Andreas zu und habe erst letzte Woche selbigen Fall als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen (wegen § 1418 BGB).
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Ihr unterstellt also eine Bestimmung des Erblassers i.S. des § 1418 Abs.2 Nr.2 BGB, nur weil die Ehegatten als hälftige Miterben bedacht wurden?
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