Grundstücksteilung und Eigentumsumschreibung

  • Hallo,
    hier soll erfolgen eine Eigentumsumschreibung bzgl. eines Grundstückes mit 2 Flurstücken. Dies Grundstück soll nach §4 GBO auf das Blatt des Erwerbers umgeschrieben und dort zugleich unter zwei laufenden Nummern eingetragen werden.
    So, jetzt meine Frage:
    Muss ich das Grundstück erst unter einer lfd. Nummer in das aufnehmende Blatt eintragen und dann erst teilen?
    Oder kann ich gleich die beiden Flurstücke als einzelne Grundstücke eintragen (und im Zuschreibungsvermerk einen entspr. Hinweis aufnehmen)? Dann müssten in Abt. I Sp. 3 ja auch zwei BVNr. stehen...

    Fallen hierfür extra Kosten an? Das ist ja dann keine Teilung aufgrund der Eigentumsumschreibung i.S. einer gebührenfreier Nebentätigkeit, oder?

    Vielen Dank schon mal vorab!

  • Ich trage tatsächlich gleich zwei selbständige Grundstücke im Erwerber-GB ohne Zwischenschritt ein. Es gibt bei mir auch keinen gesonderten Hinweis ("Nr. 1 und 2 übertragen von Blatt ...").

    Besondere Gebühren nehme ich in großzügiger Auslegung der Vorschrift nicht für die Teilung.

  • Ich trage tatsächlich gleich zwei selbständige Grundstücke im Erwerber-GB ohne Zwischenschritt ein. Es gibt bei mir auch keinen gesonderten Hinweis ("Nr. 1 und 2 übertragen von Blatt ...").


    Mache ich auch so.


    Besondere Gebühren nehme ich in großzügiger Auslegung der Vorschrift nicht für die Teilung.


    Mache ich anders. Ich nehme eine 1/4 Geb. nach § 67 KostO.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ohne Grundbucheintragung wird die Teilung im vorliegenden Fall nicht wirksam.

    Zwei Grundstücke kann man nicht einbuchen, weil im alten Blatt keine zwei Grundstücke existierten - also konnten sie auch nicht übertragen werden.

    Ich würde wie folgt formulieren:

    Übertragen aus Blatt ... und nach Teilung mit identischem Flurstücksbestand als BVNrn.1 und 2 vorgetragen am ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!