Grundschuldkapital § 1193 BGB

  • Hallo,

    in der Bestellungsurkunde sthet, dass das Kapital fällig ist nach Kündigung nach § 1193 I BGB. Soweit so gut.

    Dann steht jedoch noch drin, dass die Ansprüche aus der persönlichen Haftübernahme sofort fällig sind. Wie muss ich damit umgehen, geht mich doch nichts an oder?

    Danke :gruebel:

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