Hi
Ich hab da ma eine Frage.
Ist es zur Beantragung eines Aufgebotsverfahren zur Todeserklärung zwingend erforderlich, dass der antragsberechtigte Antragssteller die Erklärungen vor dem zuständigen Amtsgericht abgibt, oder kann der Antrag - wie im Erbscheinsverfahren - durch eine notariell beurkundete eidestattliche Versicherung erfolgen? Wenn ja, was ist notwendiger? Inhalt einer solchen Erklärung? Die Todeserklärung soll für eine während des 2. Weltkrieges bei einem Bombenangriff ums Leben gekommene Zivilperson erfolgen, die in einem Massengrab beerdigt wurde; bei den zuständigen Standesämtern sind keinerlei Randvermerke verzeichnet.
Es wäre sehr Lieb, wenn mir jemand helfen könnte..
Vielen Dank im voraus:)
Todeserklärung
-
-
Antrag und eV können auch beim Notar beurkundet werden.
Darin müssen die Voraussetzungen des § 1 VerschG glaubhaft gemacht werden. Dieser spricht allgemein von "ernstlichen Zweifeln am Fortleben". Dies muss im Antrag mit Leben gefüllt werden, d.h. der Sachverhalt muss so genau geschildert werden, wie es dem Antragsteller möglich ist. Optimal wäre es, wenn ein Dritter, der die Ereignisse bezeugen kann, den Sachverhalt ebenfalls an Eides Statt versichert, oder wenn Sonnstiges vorgelegt werden kann, das außerhalb der Erklärungen des Antragstellers liegt. In Betracht kommen z.B. ein Zeitungsbericht, falls die Zeitung im Krieg berichtet hat. -
M.E. ist für den Todeserklärungsantrag keine notarielle Form vorgeschrieben.
Die Glaubhaftmachung der Verschollenheitsgründe muss nicht ausschließlich durch EV erfolgen, sondern z.B. auch durch Vorlage von Unterlagen der WASt oder des DRK. Hat der Antragsteller keine Unterlagen, kann er zur Not auch die Verschollenheit an Eides statt glaubhaft machen. Das muss dann natürlich notariell beurk. sein. Sonst nicht.
Insoweit bedarf es also m.E. nicht grundsätzlich eines not. beurk. Todeserklärungsantrages.
-
[FONT=Verdana, sans-serif]Bei Kriegsverschollenheit ist es am einfachsten, dem Antragsteller das amtliche Formular zuzuschicken. Es muss nur ausgefüllt und unterschrieben werden. Falls jemand das Formular nicht hat, Brandenburg hat den Antrag ins Netz gestellt. Man kann ihn als PDF-Datei herunterladen.
[/FONT] -
[FONT=Verdana, sans-serif]Bei Kriegsverschollenheit ist es am einfachsten, dem Antragsteller das amtliche Formular zuzuschicken. Es muss nur ausgefüllt und unterschrieben werden. [/FONT]
So kenne und mache ich das auch -
Danke für die Antworten,
um es nochmal zu konkretisieren: Die Antragstellerin ist körperlich gebrechlich und schafft es nicht zum Amtsgericht - deshalb der Weg über den Notar, der dann zu Hause bei der Antragstellerin beurkundet.
Die Person, die für tot erklät werden soll, ist eine Zivilperson, kein Miltärangehöriger, gibt es da gesonderte Formulare und wo finde ich die ?
Lala -
Ich kenne auch nur das eine Formular. Die Notare , die ich kenne, kennen sich mit den Anträgen aus.
-
Hallo, Irmi,
für uns ist es das erste Mal, danach kennen wir uns dann auch aus.
Wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, wo ich das Formular finde!
Frohe Ostern an alle!
Lala:) -
http://www.ag-badfreienwalde.brandenburg.de/sixcms/media.p…%20(AVR150).pdf
...und nicht vergessen: Der Antragsteller ist Herr über das Formular. Man kann, muss aber nicht alle Zeilen ausfüllen!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!