Ich brauche mal eure Hilfe!
In einem Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Eigentümers (§ 927 BGB), eingetragen 20er Jahre, beantragt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Akteneinsicht zur Prüfung des Erbrechts des Fiskus (DDR). Eine Sterbeurkunde wurde nicht vorgelegt.
Nach meiner Ansicht ist die Bundesanstalt derzeit keine Verfahrensbeteiligte und kann keine Einsicht nehmen. Liege ich richtig?