Im RVGreport 2010, 99 - 100 (Ausgabe 3 v. 15.03.2010) habe ich soeben eine Entscheidung des OLG Köln gefunden, wonach Kopierkosten i.H.v. rd. 16.000 € für rd. 105.000 Ablichtungen in einem umfangreichen Strafverfahren dem Pflichtverteidiger ohne weiteres erstattet werden können, OLG Köln, Beschl. v. 11. 12. 2009 - 2 Ws 496/09
da sind doch 2.000 € nicht viel
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