Guten Morgen,
der Kläger hat PKH und gewinnt. Der Beklagte muss die Kosten tragen. Nach Festsetzung der PKH Vergütung versucht die Landeskasse diese bei dem Beklagten einzuziehen.
Dieser ist zahlungsunfähig. Die Mithaftanfrage der Landeskasse wird verneint, da der Kläger PKH hat.
Überprüfe ich jetzt beim Kläger in zwei Jahren die PKH gem. §120 IV ZPO oder ist der aus der Nummer komplett raus?