Mithaft

  • Guten Morgen,

    der Kläger hat PKH und gewinnt. Der Beklagte muss die Kosten tragen. Nach Festsetzung der PKH Vergütung versucht die Landeskasse diese bei dem Beklagten einzuziehen.

    Dieser ist zahlungsunfähig. Die Mithaftanfrage der Landeskasse wird verneint, da der Kläger PKH hat.

    Überprüfe ich jetzt beim Kläger in zwei Jahren die PKH gem. §120 IV ZPO oder ist der aus der Nummer komplett raus?

  • Der ist natürlich nicht raus. Für die GK und seine RA-Kosten haftet er als Antragsteller/Zweitschuldner. Ob du die Überprüfung nach zwei Jahren oder schon früher machst, bleibt dir überlassen.

  • Kann die Mithaft auch noch geprüft werden, wenn die 4-Jahres-Frist verstrichen ist (Beklagte trägt Kosten, Kläger hat PKH, Pfändung bei Beklagter erfolglos)?

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