Hallo,
was haltet Ihr von folgendem Fall:
Es liegen Vollstreckungsbescheide vor gegen A und B als Gesamtschuldner. A verstirbt und wird von B (gegen den schon ein VB vorliegt), C und D beerbt. Der Titel lautend auf den verstorbenen A soll nun auf C und D umgeschrieben werden. Der AST verzichtet auf die Umschreibung des Titels auch gegen B mit der Begründung, dass gegen diesen bereits ein Titel vorliege.
Ich meine, dass der Titel lautend auf A nur auf alle Erben B, C und D (in Erbengemeinschaft) umgeschrieben werden kann.
Rechtsnachfolge
-
Camper -
6. April 2010 um 08:01
-
-
Sehe ich genauso.
Erben sind ja, wenn man es genau nimmt, nicht B, C und D, sondern die Erbengemeinschaft (bestehend aus B, C und D). -
Sehe ich auch so
-
Ich auch.
B ist ja bislang nur für "seinen" Teil Schuldner.
Um für den Teil von A als Schuldner zu gelten, muss insoweit der Titel auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden. B ist ein Teil der Erbengemeinschaft und dann auch für den Anteil des A Schuldner. -
Vielen Dank,
dann werde ich mal auf die Erbengemeinschaft umschreiben. -
habe meine Frage ins Subforum Zivil verschoben (unter dem gleichen Titel)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!