Rechtsnachfolge

  • Hallo,

    was haltet Ihr von folgendem Fall:
    Es liegen Vollstreckungsbescheide vor gegen A und B als Gesamtschuldner. A verstirbt und wird von B (gegen den schon ein VB vorliegt), C und D beerbt. Der Titel lautend auf den verstorbenen A soll nun auf C und D umgeschrieben werden. Der AST verzichtet auf die Umschreibung des Titels auch gegen B mit der Begründung, dass gegen diesen bereits ein Titel vorliege.
    Ich meine, dass der Titel lautend auf A nur auf alle Erben B, C und D (in Erbengemeinschaft) umgeschrieben werden kann.

  • :zustimm:

    Sehe ich genauso.

    Erben sind ja, wenn man es genau nimmt, nicht B, C und D, sondern die Erbengemeinschaft (bestehend aus B, C und D).

  • Ich auch.
    B ist ja bislang nur für "seinen" Teil Schuldner.
    Um für den Teil von A als Schuldner zu gelten, muss insoweit der Titel auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden. B ist ein Teil der Erbengemeinschaft und dann auch für den Anteil des A Schuldner.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • habe meine Frage ins Subforum Zivil verschoben (unter dem gleichen Titel)

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Juli (15. April 2010 um 15:30)

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