Hallo,
es soll ein Erbbaurecht angelegt werden.
Das Bauwerk ist jedoch lediglich ein Anbau (eine Sporthalle).
Der Anbau - also die Sporthalle - soll an ein Vereinsheim angebaut werden, für das bereis ein Erbbaurecht begründet ist. Anbau und Vereinsheim befinden sich jeweils auf verschiedene Grundstücke.
Ist ein Anbau ein selbstständiges Gebäude (Bauwerk?). Ob gesonderte Anschlüsse etc. gelegt werden, ergibt sich nicht aus der Bestellung.