Erbbaurecht Anbau

  • Hallo,

    es soll ein Erbbaurecht angelegt werden.

    Das Bauwerk ist jedoch lediglich ein Anbau (eine Sporthalle).

    Der Anbau - also die Sporthalle - soll an ein Vereinsheim angebaut werden, für das bereis ein Erbbaurecht begründet ist. Anbau und Vereinsheim befinden sich jeweils auf verschiedene Grundstücke.

    Ist ein Anbau ein selbstständiges Gebäude (Bauwerk?). Ob gesonderte Anschlüsse etc. gelegt werden, ergibt sich nicht aus der Bestellung.


  • Ist ein Anbau ein selbstständiges Gebäude (Bauwerk?). Ob gesonderte Anschlüsse etc. gelegt werden, ergibt sich nicht aus der Bestellung.


    Wo steht denn, dass ein selbstständiges Gebäude Gegenstand des ErbbauR sein muss? Es genügt doch, dass ein Bauwerk den Gegenstand bildet und ein Bauwerk ist ein Anbau m.E. allemal.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Erbbaurecht muss sich auf selbstständige Gebäude beziehen. § 1 ErbbauRG von Oefele


    Kann ich so nicht nachvollziehen, da mir der Kommentar nicht zugänglich ist. Ich halte mich traditionell an meinen betagten Ingenstau, 4. Auflage. Dort sind in Rn. 23 zu § 1 ErbbauVO Beispiele für Bauwerke gemacht. Von "selbstständig" finde ich da nichts. Und wenn selbst ein Tennis-, Golf- oder Sportplatz ein Bauwerk darstellt, dann muss ein Anbau auch ein Bauwerk sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der Anbau muß ein selbständiges Gebäude sein (vgl. Demharter Anh zu § 8 Rn. 6). Im Idealfall heißt das vertikale Trennmauer, separater Zugang und eigene Ver- und Entsorgungsleitungen. Ein anderer Nachweis als durch entsprechende Baupläne fällt mir aber auch nicht ein.

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