Vormerkung

  • Hallo,

    er soll eine AV eingetragen werden. Verkäufer bewilligt (ok) und Käufer beantragt (!).

    Der Käufer ist eine Gesellschaft i.G. Ist es ok, Vertretungsnachweis habe ich ja nicht? :gruebel:

    Danke

  • Die Eintragung einer AV für z.B. eine GmbH in Gründung ist möglich. Aufgrund des formellen Konsensprinzips (hier Bewilligung nach § 19 GBO) ist die Vertretungsberechtigung des Käufers/Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorgangs bei Eintragung der AV nicht zu prüfen.
    (s. auch Schöner/Stöber RN 993a bzw. 987 ff)

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