Zustimmung des Eigentümers zum Abbruch

  • Ich habe das Vergnügen, zum 1. Mal einen Erbbaurechtsvertrag zu prüfen.

    Meine Frage dazu: Kann folgende Vereinbarung zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden?
    "Es bedarf jeweils der Zustimmung des Grundstückseigentümers
    a) zum Abbruch, zu allen baulichen Veränderungen und zur Errichtung weiterer Bauwerke, soweit hierzu eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich ist".

    Ich habe hierzu (auch über die Suchfunktion) keinen einzigen Fall gefunden.
    Danke euch!!!

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