Aufteilung in WEG und (Rückerwerbs)vormerkungen

  • Hallo!
    Bin grad etwas verwirrt...
    Habe eine Teilungserklärung vorliegen. In dem betreffenden Grundbuch sind 2 Rückerwerbsvormerkungen und 1 Auflassungsvormerkung eingetragen.
    Was passiert mit denen, wenn ich aufteile?
    Gesamtrecht geht ja wohl nicht!
    Dankeschön schonmal!

  • Dies ist eine sehr spannende Frage im Hinblick auf die Geltendmachung des Anspruchs.
    Der Anspruch richtet sich auf die Übertragung des ganzen Hauses. Stell dir vor, der Eigentümer verkauft eine Eigentumswohnung – ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten- hat jetzt dieser einen Anspruch auf Übertragung der einen Wohnung, oder auf das gesamte Haus.
    Diese Frage muss anhand der damaligen Urkunde (wohl durch Auslegung) beantwortet werden, aber dies ist zum Glück für das Grundbuchamt nicht relevant.
    Du überträgst die Vormerkung ganz normal, ohne irgendwelche Zusätze, wie bei einer Dienstbarkeit oder Gesamtvermerk oder dass sich der Anspruch auf das ganze Haus richtet.

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