Hallo!
Bin grad etwas verwirrt...
Habe eine Teilungserklärung vorliegen. In dem betreffenden Grundbuch sind 2 Rückerwerbsvormerkungen und 1 Auflassungsvormerkung eingetragen.
Was passiert mit denen, wenn ich aufteile?
Gesamtrecht geht ja wohl nicht!
Dankeschön schonmal!
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