Identitätserklärung wegen Sondernutzungsrecht?

  • Hallo erstmal, muss euch kurz vor dem WE noch mal behelligen:

    Noch vor Vollzug der Teilungserklärung wird eine ETW verkauft. Im Kaufvertrag wird ausdrücklich auf die Teilungserklärung Bezug genommen, der Kaufgegenstand wird mit "40/100 MEanteil an dem Grundstück ... verbunden mit dem SE an der Wohnung Nr. 3 des Aufteilungsplanes" bezeichnet.
    Mittlerweile ist die Teilungserklärung vollzogen und nun sollen der Erwerber der ETW als Eigentümer und eine Sicherungshypothek für den Verkäufer (da der Kaufpreis in Raten gezahlt wird) in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden.

    Aus der Teilungserklärung ging von Anfang an hervor, dass zur Wohnung Nr. 3 auch ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenteilfläche gehören soll. Diese ist als Kaufgegenstand jedoch nicht ausdrücklich in dem Kaufvertrag bezeichnet. Reicht die damalige Bezugnahme auf die Teilungserklärung oder benötige ich jetzt für die Eigentumsumschreibung und die Sicherungshypothek eine Identitätserklärung (und neue 800-er Unterwerfung)?

    Ich hoffe, der Sachverhalt ist verständlich dargestellt und danke schon mal für eure Tipps. Schönes WE

  • Wenn der MEA und das SE in der Auflassungserklärung bzw. GS-bestellungs-UR richtig bezeichnet sind, hat sich (durch das SNR als Inhalt des SE) am Auflassungs- oder Belastungsgegenstand nichts geändert (BayObLG, Rpfleger 1984, 408). Es kann vollzogen werden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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