Hallo!!
Mein Erblasser und Grundstückseigentümer hat durch Testament seinen Sohn als Alleinerben eingesetzt. Dieser wird in nächster Zeit auch den Grundbuchberichtigungsantrag stellen. Jetzt habe ich hier aber schon einen Grundbuchberichtigungsantrag von der Schwester des Erben, die aber ja laut Testament nichts bekommt. Sie hat jedoch eine titulierte Forderung gegen ihren Bruder und will gleich nach Berichtigung eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Hat sie denn als quasi Gläubigerin ein Recht den Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen und wenn ja wo finde ich das?
Antragsberechtigung für Grundbuchberichtigung
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Kerstin85 -
16. April 2010 um 10:49
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