Liebe Leute, ich habe mir den Beitrag zum alten Thema Namensänderung Ehe durchgelesen, allerdings habe ich mehrere Fragen, die sich mir stellen bzw. die mir der Bürger stellt. Folgender Sachverhalt:
Es wurde die Namensänderung einer Bürgerin beantragt. Dazu legte sie eine (unbeglaubigte) Kopie eines Auszuges des Familienbuches vor und trägt vor, dass in einem anderen Grundbuchblatt ihre Namensänderung bereits im Rahmen eines Eigentümerwechsels dem Grundbuchamt bekannt sei. Im Grundbuch, die Berichtigung des Names betreffend, ist sie neben ihrem Ehemann Miteigentümer. Die Kollegin versagte ihr die Berichtigung, da die Voraussetzungen des 29 nicht erfüllt seien. Auch reiche es nicht, dass in einem Grundbuchvorgang eines anderen Grundbuchblattes der Name bereits beurkundet dem GBA vorgelegt wurde. Die Bürgerin wiederum beruft sich darauf, dass sie lediglich eine Berichtigung ihres Namens wünsche und keine Eintragung, die eine materiellrechtliche Änderung anzeigt. Die Person des Eigentümers ändert sich nicht. Die Berufung auf den öffentlichen Glauben am Grundbuch lässt sie nicht zu, denn sie ist der Auffassung, dass der öffentliche Glaube eines berechtigt Interessierten sich nicht auf die Richtigkeit des Familiennamens eines Eigentümers erstreckt, wenn ansonsten alle anderen Angaben (wie Vorname und ganz wichtig: Geburtsdatum und Geburtsname!) stimmen. Sie ärgert sich über die "Sturheit" des GBA, die einfache Verwaltungsvorgänge auf Kosten der Bürger in nicht erforderlichem Maß verkompliziert.
Ganz emotionslos betrachtet ist der Vortrag der Bürgerin nicht abwegig und ich frage mich, ob man im Sinne einer Vereinfachung für den Bürger eine solche einfache Berichtigung nicht tatsächlich ohne viel Beglaubigungen durchführen kann!
Meine Fragen:
1. Muss die Kollegin auf die Vorlage einer beglaubigten Abschrift o.ä. beharren oder könnte sie das Ganze vereinfachen.
2. Muss die Bürgerin, die die Bitte auf Korrektur wieder zurückziehen möchte, diese Bitte (so wurde es vom GBA gefordert) auch wieder schriftlich mit Unterschrift zurückziehen? Wie gesagt: es war nicht ihre Absicht, ein aufweniges VwVf in Gang zu setzen.
Wenn man sich mal als Privatperson und nicht als Behördenmitglied in die Bürgerin reinversetzt, kann man schon ihren Unmut nachvollziehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!