• Weiß nicht, ob das mal irgendwo schon geklärt wurde, deshalb die Frage von mir:
    Welche Mitteilungen nach Mistra werden bei euch (AG-Jug) tatsächlich gemacht? 32, 42, 45 und 50 (?) hab ich von meinem Vorgänger übernommen...

  • Also wir machen (hab grad keine Mistra zur Hand) die an das Jugendamt (Mistra 32), die Mistra 13, Mistra 42 (Ausländeramt) und die Mistra ?? (VU bei der Bundeswehr) und die Mistra ?? (VU ist Zivi). Dann noch Mistra 45.

    Andere Mistras fallen mir gerade nicht ein. Was ist denn Mistra 50?? :gruebel:

  • Wir machen noch die Mistra 11 an die ermittelnden Polizeiinspektionen oder die KI.
    Von 50 hab ich noch nix gehört aber mal nachgelesen! Kommt bei Jugendlichen wohl nicht in betracht weil man als Arzt studieren muß und bis man da fertig ist ist man schon weit über 21!
    Und wenn ein Freispruch erfolgt wegen Schuldunfähigkeit, das halte ich für utopie!
    Die kannste dir also schenken!

  • Mitteilung nach 11 an die PI macht wohl die Sta (ich bin ja AG...).
    13 macht bei uns auch die Sta.

    Ah,  :daemlich Mistra 50 (1) Nr. 1 steht ja ein und zwischen a) und b) !!! Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil!!:oops:

    Tja, dann hat die Nachfrage ja schon mal was gebracht... Danke!!

  • Hi Tiro!
    Dein Vorgänger hatte wahrscheinlich noch die alte MiStra (von 1985), damals musste man den Verfahrensausgang noch in allen Btm-Sachen mitteilen.
    Wie macht Ihr´s mit der MiStra 33 (Mitteilung an die Schule)? Ich weiß, da steht: ...ordnen die Richter an... , aber wie läuft das bei euch praktisch ab? Ich bekomme das Urteil zur Vollstreckung, ohne dass der Richter mich schriftlich dazu ermächtigt. Ist das bei euch anders?

  • Ich denke auch, dass mein Vorgänger es genau so gemacht hat, wie sein Vorgänger... :strecker

    Mistra 33 habe ich noch nie gemacht. Mein JugRi hat das auch noch nie angeordnet.
    Weiß auch nicht, ob das so sinnvoll ist, wenn die Schule alles von ihrem (pupertierenden) Schüler weiß.

  • Wir haben noch häufig die Nr. 39 Mistra, da ich als Spezialdezernat die Wirtschaftssachen wie Insolvenzverschleppung u.ä. habe. Dann fällt mir noch die Nr.42 ein. Die gibt es hier in der Hauptstadt auch recht häufig. Ab und zu gibts auch nochmal die Nr.32.

  • Verständnisfrage: Gibt es bei einem Ruhestandsbeamten nur eine Mitteilung nach Nr. 18 über die Anklageerhebung, wenn es sich um eine Straftat mit politischem Hintergrund gem. dem Verweis aufs Beamtenrecht handelt oder habe ich da etwas übersehen?

  • Verständnisfrage: Gibt es bei einem Ruhestandsbeamten nur eine Mitteilung nach Nr. 18 über die Anklageerhebung, wenn es sich um eine Straftat mit politischem Hintergrund gem. dem Verweis aufs Beamtenrecht handelt oder habe ich da etwas übersehen?



    Wir haben jegliche Straftat bei Beamten, auch Ruheständlern, mitgeteilt!

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