§ 120 Abs. 4 ZPO Änderungsentscheidung

  • Soweit ich weiß, ist die Partei nicht verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, ob sie Zahlungen erhalten hat. Und wie aus den vorigen Beiträgen auch deutlich wird, ist die Partei nicht verpflichtet, erworbenes Vermögen in erster Linie zur Tilgung der Gerichtskosten aufzuwenden. Es kommt eben darauf an, was für sonstige Verbindlichkeiten bestehen.



    Eine Partei ist nicht verpflichtet, den Vermögenszufluss von sich aus mitzuteilen. Da hilft nur, innerhalb der 4-Jahresfrist regelmässig nachzufragen. Einen gewissen Vorrang der Prozesskostenverbindlichkeiten gibt es schon manchmal, aber halt nicht immer. Es kommt wie so immer drauf an.


  • Mein "oha" bezog sich darauf, dass es angesichts der hohen Pensen absolut unmöglich ist, alle Parteien alle halbe Jahr anzuschreiben.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich weiß auch nicht, warum ich meine Arbeit so schnell schaffe. Meistens bin ich 12 Uhr fertig und ich habe ein Pensum von über 1,0 - wie jeder andere Rechtspfleger auch.

    Ein Grund für die Geschwindigkeit bei der Aktenbearbeitung dürfte unter anderem auch die rege Nutzung des Rechtspflegerforums sein.

    Das Forum erleichtert meine Arbeit erheblich. Ohne das Forum zu arbeiten, kann ich mir irgendwie nicht mehr vorstellen. :D

    Seien es "Vordrucke" von Ernst P. oder aktuelle Rechtsprechung, die grade im Forum diskutiert wird. Seit ich hier eingeloggt habe, bin ich regelmäßig vom Fachwissen her "up to date". Nicht nur das, sondern ich bekomme auch regelmäßig andere Meinungen mit und die dazugehörigen Argumente, wie ich die aushebeln kann. Das macht es mir einfach und führt dazu, dass ich für bestimmte Akten nicht länger als 10 Minuten brauche, wo ein Kollege erstmal 1 h nachlesen muss.

    Das Forum ist für mich daher ein ernsthaftes Arbeitsmittel geworden.

  • Ich weiß auch nicht, warum ich meine Arbeit so schnell schaffe. Meistens bin ich 12 Uhr fertig und ich habe ein Pensum von über 1,0 - wie jeder andere Rechtspfleger auch.



    Beneidenswert. Ich beschreibe mal lieber nicht, wie es hier aussieht:(

  • :eek:
    Beachtlich hier zu hören , dass es Kollegen gibt, die die Parteien jährlich ( also bis zu 4 mal ) überprüfen.
    Wenn überhaupt, wird bei mir im Vierjahreszeitraum nur einmal geprüft.

  • Deshalb ist Berlin auch so verschuldet, wenn da die Arbeit pro Beamtem nur für einen halben Tag reicht. :unschuldi


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  • Deshalb ist Berlin auch so verschuldet, wenn da die Arbeit pro Beamtem nur für einen halben Tag reicht. :unschuldi



    Ich darf dir versichern, dass Berlin aus ganz anderen Gründen verschuldet ist. An überbordender Fürsorge bzgl. dem Beamtentum liegt es jedenfalls nicht.

  • :eek:
    Beachtlich hier zu hören , dass es Kollegen gibt, die die Parteien jährlich ( also bis zu 4 mal ) überprüfen.
    Wenn überhaupt, wird bei mir im Vierjahreszeitraum nur einmal geprüft.



    Ich mache das auch abhängig von der Situation der PKH-Partei. Ist diese Rentner oder Ende Fünfzig und Hartz IV-Empfänger etc., überprüfe ich gar nicht, da ein solchen Fällen eine signifikante Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht zu erwarten ist.

  • Bei den Amtsgerichten mit kleinen SW bezweifele ich in den meisten Fällen ohnehin den Sinn des § 120 IV ZPO. In aller Regel kommt nix bei raus, man bekommt nicht einmal die Zustellungskosten herein und schon deshalb wird bei mir allenfalls 1x geprüft, wenn überhaupt. In F-Sachen mag das wesentlich anders sein, aber im C-Bereich ist es mehr Witz und unnötige Mehrarbeit als alles andere.

  • Bei den Amtsgerichten mit kleinen SW bezweifele ich in den meisten Fällen ohnehin den Sinn des § 120 IV ZPO. In aller Regel kommt nix bei raus, man bekommt nicht einmal die Zustellungskosten herein und schon deshalb wird bei mir allenfalls 1x geprüft, wenn überhaupt. In F-Sachen mag das wesentlich anders sein, aber im C-Bereich ist es mehr Witz und unnötige Mehrarbeit als alles andere.



    Bei mir kommt in der Regel raus, dass sich entweder nichts geändert hat oder ich die PKH-Bewilligung aufhebe, da die Partei sich trotz wiederholter Aufforderung nicht meldet.

  • Soweit ich weiß, ist die Partei nicht verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, ob sie Zahlungen erhalten hat. Und wie aus den vorigen Beiträgen auch deutlich wird, ist die Partei nicht verpflichtet, erworbenes Vermögen in erster Linie zur Tilgung der Gerichtskosten aufzuwenden. Es kommt eben darauf an, was für sonstige Verbindlichkeiten bestehen.

    Eine Lösung könnte hier - jedenfalls bei einer Einmalzahlung vom Gegner > 2.600 Euro - ein gesetzlicher Forderungsübergang in Höhe der PKH-Forderung auf die Staatskasse sein, soweit die Einmalzahlung 2.600 Euro übersteigt (ohne den Vorbehalt bzgl. der 2.600 Euro müßten sonst dem Gegner auch Vermögensverhältnisse der PKH-Partei offenbart werden).

    Da PKH ein Sonderfall der Sozialhilfe ist und im Sozialhilferecht bekanntlich nun auch mit dem Forderungsübergang auf den Fiskus gearbeitet wird, wäre das nur konsequent.

    Die Mitteilung des PKH-Beschlusses an die Gegenpartei könnte dann den Charakter einer Rechtswahrungsanzeige bekommen.

    Das würde es ausschließen, daß man bei der Überprüfung der PKH-Partei zu spät kommt, dergestalt die Einmalzahlung evtl. schon ausgegeben ist. Selbst wenn die PKH-Partei sich dann u.U. so behandeln lassen muß, als verfüge sie noch über die Mittel für die Einmalzahlung, schafft das ja nur neuen Bearbeitungsaufwand.

  • Bei mir kommt in der Regel raus, dass sich entweder nichts geändert hat oder ich die PKH-Bewilligung aufhebe, da die Partei sich trotz wiederholter Aufforderung nicht meldet.


    Genauso sieht´s bei mir auch aus.

  • Grs. auch so:daumenrau.
    Von meinen 20 Prüfungsakten letzten Monat, konnte ich nur eine PKH-Partei zu PKH mit Raten ( inzwischen rechtskräftig ) überreden.:D

  • Bei mir sinds auch so 20 Akten, allerdings 2 und mehr Zahlungsanordnungen im Monat.

    Liegt aber bei mir auch in der Natur der Sache, da die Leute ja klagen weil sie die Kündigung bekommen haben oder keinen Lohn erhalten. Und wenn die dann neue Arbeit bekommen, halte ich oft und gerne die Hand auf..:D

  • Bei den Amtsgerichten mit kleinen SW bezweifele ich in den meisten Fällen ohnehin den Sinn des § 120 IV ZPO. In aller Regel kommt nix bei raus, man bekommt nicht einmal die Zustellungskosten herein und schon deshalb wird bei mir allenfalls 1x geprüft, wenn überhaupt. In F-Sachen mag das wesentlich anders sein, aber im C-Bereich ist es mehr Witz und unnötige Mehrarbeit als alles andere.



    Das sehe ich genauso. Nach meiner Statistik wird in einem von 20 Fällen mal nachträglich eine Zahlung angeordnet. Also lasse ich mir die Akte nach Verfahrensabschluss insgesamt nur einmal vorlegen, und das etwa nach ca. 3 Jahren; Ausnahmen sind natürlich möglich, etwa wenn aus der Akte ein baldiger Vermögenszufluss ersichtlich ist.

    Ich kenne auch Gerichte in meiner Umgebung, die prüfen jedes Jahr. Dafür wartet man dann auf eine familiengerichtliche Genehmigung ein Jahr und auf einen Beratungshilfeschein ein halbes Jahr, weil man sein Arbeitspensum absolut nicht bewältigen kann. Dienstbeflissenheit an der falschen Stelle ist eben wie Sparen an der falschen Stelle.
    Leider können manche, besser gesagt sehr viele Leute wesentliches nicht von unwesentlichem unterscheiden, keine Schwerpunkte setzen und was das Gesetz angeht, nicht unterscheiden, was man zwingend zu machen hat und was man machen kann bzw. wo man Spielräume hat.

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