Soweit ich weiß, ist die Partei nicht verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, ob sie Zahlungen erhalten hat. Und wie aus den vorigen Beiträgen auch deutlich wird, ist die Partei nicht verpflichtet, erworbenes Vermögen in erster Linie zur Tilgung der Gerichtskosten aufzuwenden. Es kommt eben darauf an, was für sonstige Verbindlichkeiten bestehen.
Eine Partei ist nicht verpflichtet, den Vermögenszufluss von sich aus mitzuteilen. Da hilft nur, innerhalb der 4-Jahresfrist regelmässig nachzufragen. Einen gewissen Vorrang der Prozesskostenverbindlichkeiten gibt es schon manchmal, aber halt nicht immer. Es kommt wie so immer drauf an.