Hallo,
habe vorliegen einen Antrag auf Abtretung einer Grundschuld. Die Grundschuld ist auf zwei Blattstellen eingetragen.
Auf der einen Blattstelle A ist eingetragen in Abt. II Zwangsversteigerungsvermerk sowie Zwangsverwaltungsvermerk. Dies spielt ja keine Rolle?!
Auf der anderen Blattstelle ist jedoch zusätzlich noch der InSo-Vermerk eingetragen...was nun?!
Hindert der Inso-Vermerk eine Abtretung?
Abtretung iVm. Insolvenz/ZVG
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Ich gehe mal davon aus, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Eigentümers eröffnet worden ist.
Für die Abtretung ist keine Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. -
Wie Rainermdvz. Gläubiger ist nicht in seiner Verfügungsbefugnis beeinträchtigt. Also eintragen und bei den Mitteilung Vollstreckungsgericht und Insolvenzverwalter berücksichtigen.
Wenn aber der Gläubiger insolvent ist, sieht das anders aus. -
Nein, nein...Eigentümer ist insolvent
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Die Eigentümerinsolvenz ist für die Eintragung der Abtretung irrelevant, weil der Eigentümer im Zuge der Abtretung keine Erklärung abgibt, bei welcher es auf seine Verfügungsbefugnis ankommen könnte. Die Abtretung ist ein Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.
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