Abtretung iVm. Insolvenz/ZVG

  • Hallo,

    habe vorliegen einen Antrag auf Abtretung einer Grundschuld. Die Grundschuld ist auf zwei Blattstellen eingetragen.

    Auf der einen Blattstelle A ist eingetragen in Abt. II Zwangsversteigerungsvermerk sowie Zwangsverwaltungsvermerk. Dies spielt ja keine Rolle?!

    Auf der anderen Blattstelle ist jedoch zusätzlich noch der InSo-Vermerk eingetragen...was nun?!

    Hindert der Inso-Vermerk eine Abtretung?

  • Wie Rainermdvz. Gläubiger ist nicht in seiner Verfügungsbefugnis beeinträchtigt. Also eintragen und bei den Mitteilung Vollstreckungsgericht und Insolvenzverwalter berücksichtigen.

    Wenn aber der Gläubiger insolvent ist, sieht das anders aus.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Eigentümerinsolvenz ist für die Eintragung der Abtretung irrelevant, weil der Eigentümer im Zuge der Abtretung keine Erklärung abgibt, bei welcher es auf seine Verfügungsbefugnis ankommen könnte. Die Abtretung ist ein Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!