Formvorschriften für Protokollaufnahme

  • Hallo,
    ich bin Anfängerin auf einer Strafabteilung. Hier kommt es vor, dass man eine Revisionsbegründung zu Protokoll nehmen muss. Die Frist ist eine Notfrist. Ich bin Halbtagskraft - vormittags - und frage mich, was ich machen soll, wenn das Protokoll vormittags nicht fertig wird und die Frist an diesem Tag abläuft. Vermutlich muss dann eine Vertreterin weiter protokollieren. Wie macht man das in dem Protokoll? Wird das Protokoll unterbrochen und ich unterschreibe mit dem Antragsteller den fertigen Teil und die Kollegin fährt dann fort und unterschreibt den Rest? Was ist, wenn man das Protokoll diktiert: Reicht es dann für die Frist, dass alles auf dem Diktiergerät ist und mündlich genehmigt ist oder muss es für die Fristwahrung geschrieben und unterschrieben sein? Wo findet man die entsprechenden Vorschriften??

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