hey,
ich hab hier einen Rechtsanwalt, der legt eine einfache Kopie einer Ausfertigung einer Generalvollmacht vor. Er vertritt die darin Bevollmäc htigte und möchte Auskunft aus dem Grundbuch des Vollmachtgebers.
Reciht in diesem Fall eine einfache Kopie aus, oder verlangt ihr zumindest eine begl. Abschrift?
Danke euch.
Grundbucheinsicht bzw. auskunft
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steffi_not -
20. April 2010 um 08:46
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Beim Anwalt würde mir das reichen (s. § 11 S. 4 FamFG).
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Mir würde die unbeglaubigte Kopie bei allen Personen - als Antragsteller - reichen. Das berechtigte Interesse muß doch nur dargelegt und nicht nachgewiesen werden. (§ 12 GBO).
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Das berechtigte Interesse ist im vorliegenden Fall nicht darzulegen, weil es der Eigentümer selbst ist (vertreten durch den Anwalt), der Einsicht in "sein" Grundbuch begehrt. Die Bevollmächtigung des Anwalts ist nach § 11 S.4 FamFG nicht zu prüfen, sodass die Einsicht ohne weiteres zu bewilligen ist.
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