Forderung und Hypothek

  • :oops: Für ein Darlehn in Höhe von 40 T€ will der Eigentümer 4 Hypotheken für die Teilbeträge von je 10T€ im Grundbuch eingetragen haben (mit Brief).
    Die Forderung selbst ist nicht geteilt.
    Die Hypotheken sollen auf einem Grundstück lasten und gleichen Rang haben.
    Nach meiner Auffassung ist ohne Teilung der Forderung die Eintragung von selbständigen Hypotheken nicht möglich.
    Liege ich hier total falsch oder wo habe ich einen Denkfehler?

    Verschoben ins Grundbuch
    li_li (Mod)

  • Ich halte die Auffassung Wolfsteiners (übrigens in Rn.48) nicht für zutreffend. Er betrachtet die Problematik lediglich (und ausdrücklich) unter dem Gesichtspunkt der Doppelsicherung, übersieht dabei aber nach meiner Ansicht, dass es sich dabei um eine ursprüngliche Forderungsteilung handelt, die dazu führt, dass von vorneherein nur vier Hypotheken für vier Forderungen und nicht vier Hypotheken für eine einheitliche Forderung eingetragen werden können.

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