Und die Aussage "Schließlich muss der RA vom Gericht förmlich feststellen lassen, dass die Reisekosten notwendig sind." nimmst du woher bzw. aus welcher gesetzlichen Vorschrift ?
§ 46 Abs. 2 RVG - mit der Argumentation, dass nur diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren bindend ist. Andernfalls: § 121 Abs. 3 ZPO.