RückAV neuer Pfandgegenstand

  • Servus Leute,

    folgender Fall:

    A ist ET eines Flst. 100. An diesem lasten u.a. ein Leibgeding und RückAV (II/1+2) aus einer Übergabe.

    Jetzt will A dieses Flst einem zusammengesetzten Grundstück das in Wohnungseigentum aufgeteilt ist als Bestandteil zuschreiben. Soweit so gut. Dann will er aber dass diese Rechte (II/1+2) anstatt auf dem FlSt. 100 an einer neu zu bildenden Wohneigentumseinheit verbunden mit Sondereigentum lasten. Geht das?
    Ich meine, das Recht, die Rückübertragung zu verlangen ist doch auf das übergebene Flst. beschränkt, für das die AV eingetragen ist. Wenn jetzt plötzlich das Wohnungseigentum zurück übereignet werden soll ist das doch eine Auswechslung des Pfandgegenstandes. Genügt da die Zustimmung der Berechtigten oder brauch ich da ne Neubestellung ja auch hinsichtlich der Bezugnahme auf die Bewilligung etc.

    Please Help!

    ciao Zinho

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