Schwankendes Einkommen durch Unterhalt

  • Im Monat März wurde ihr nach mehreren Abmahnungen aber kein Lohn ausgezahlt

    Der Arbeitgeber spielt solche Spiele in den letzten Monaten häufiger

    So ganz Glaskugel ja auch wieder nicht, Patweazle.

    Nee, aber ein bisschen ;)

    Es ist zwar gut denkbar, dass das die Angelegenheit sein dürfte, aber ich möchte es vom Fragesteller lesen :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • @ kleinersti: Falls du dich für die Bewilligung entscheidest, bitte bei der Auszahlung der Vergütung daran denken, das Arbeitsgericht zu informieren (sofern die Sache denn in ein Klageverfahren übergegangen ist). Manche Anwälte vergessen bei uns, die BerH-Gebühren bei der PKH-Liquidation anzurechnen oder die spätere Auszahlung anzuzeigen. Ohne eure Mitteilung merken wir das ja nicht.

    Ich bin (besonders in solchen Fällen) eh ein Fan von mehr Kooperation zwischen den Amts- und Arbeitsgerichten, aber das ist ein anderes Thema.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • U.a. wegen des ausstehenden Arbeitslohnes, aber auch wegen der Abmahnungen etc. wurde BerH beantragt.


    Naja, beim Einkommen sehe ich halt schon ein Problem. Schließlich lag die AStin 5 Monate lang über den Freibeträgen und jetzt einen "im grünen Bereich".


    PS: Sofern der RA uns mitteilt, dass das vorgerichtliche in ein gerichtliches Verfahren in seinem Mandat überging, machen wir immer die Mittelung an das entsprechende Gericht.

  • U.a. wegen des ausstehenden Arbeitslohnes, aber auch wegen der Abmahnungen etc. wurde BerH beantragt.


    Naja, beim Einkommen sehe ich halt schon ein Problem. Schließlich lag die AStin 5 Monate lang über den Freibeträgen und jetzt einen "im grünen Bereich".


    ....


    Was nützt dem Ast. sein Einkommen von vor 5 Monaten? Rechnest du auch mit dem bisherigen Lohn, wenn ein Ast. vor drei Monaten noch Arbeit hatte, nun arbeitslos ist und BerH beantragt? :gruebel:

    Da hier auch die Nichtzahlung des Lohnes Gegenstand der BerH ist, darf dieser überhaupt nicht berücksichtigt werden. Aktuell ist der Ast. ohne Lohnzahlung. BerH kann also gewährt werden.


  • Da hier auch die Nichtzahlung des Lohnes Gegenstand der BerH ist, darf dieser überhaupt nicht berücksichtigt werden. Aktuell ist der Ast. ohne Lohnzahlung. BerH kann also gewährt werden.

    :daumenrau

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt.


    Wenn ich das Einkommen dieser 5 Monate (die vorgehenden sind mir bisher ja noch unbekannt), die auch tatsächlich ausgezahlt wurden, durch die letzten 6 Monate teile, dann liegt die AStin über den Freibeträgen.
    Sollte ich nach Eurer Meinung nur den einen Monat der Nichtzahlung berücksichtigen und daher bewilligen ???


    Übertriebenes Beispiel:
    ASt hat über Jahre ein Einkommen, welches mehrere Tausender über den Freibeträgen liegt. Da er immer alles verprasst und daher über kein Vermögen verfügt, soll ich ihm nun BerH bewillige, weil er einmalig keinen Lohn ausgezahlt bekam ???
    Das kann ja auch nicht die Musterlösung sein !!!

  • ... weil er einmalig keinen Lohn ausgezahlt bekam ???
    Das kann ja auch nicht die Musterlösung sein !!!

    Doch!

    Einkommen (-)
    Vermögen (-)

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung!

    Niemand ist verpflichtet Geld anzusparen, für den eventuellen Fall, dass vielleicht, also möglicherweise, womöglich, unter Umständen irgendwann einmal ein Anwalt gebraucht werden könnte - oder eben auch nicht.

  • Ob "nur ein Monat kein Einkommen" ausreicht, um Mutwilligkeit zu bejahen, ist eine andere Frage. Dir ging es ja explizit um das Einkommen.

    Das Einkommen ist in diesem Monat tatsächlich nicht verfügbar. Damit darfst du das Einkommen in diesem Monat nur mit 0,- € berücksichtigen.

    Allerdings hab ich den Zeitraum und das Ergebnis der Rechnung nicht richtig verstanden zunächst. Die Antragstellerin liegt trotzdem noch über den Freibeträgen, obwohl sie in einem Monat gar kein Geld bekommen hat. Da muss ich nochmal in mich gehen, denn die Lösung "BerH ist zu bewilligen" erscheint mir da ebenso unbillig wie "BerH ist zu versagen".
    Ein rechtliches Problem besteht in der Nichtzahlung tatsächlich. Die Antragstellerin ist jedoch sehr einkommensstark, mithin nicht mittellos. Andererseits ist sie nicht dazu verpflichtet, Vermögen anzusparen, sondern kann ihr Einkommen verprassen, wenn sie es möchte (Sie konnte ja auch nicht absehen, dass demnächst das Gehalt einfach mal nicht gezahlt werden würde).

    Ich verlasse dann doch mal die reine Betrachtung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, denn da komme ich noch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis.

    Wäre der Antragstellerin nicht mit einem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren mehr geholfen? Ist sie bestenfalls sogar Gewerkschaftsmitglied (Stichwort anderer Kostenträger/andere Art der Hilfe)?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!