Vergütung Verfahrensbeistand eA und Hauptsache

  • Hallo!

    Wir sind ganz wild am Suchen und finden nix... brauchen Erfahrungswerte.

    Wie handhabt ihr das mit der Vergütung des Verfahrensbeistands, wenn dieser für eA und Hauptsache bestellt ist?! Die Angelegenheiten sind ja gleich... beantragt wird die Vergütung natürlich für eA und Hauptsache getrennt.

    Welches Rechtsmittel wäre gegen eine Ablehnung der Festsetzung gegeben? Wir stehen hier aufm Schlauch... Rechtsprechung haben wir dazu noch nicht gefunden.

  • Wurde der Verfahrensbeistand denn auch im HS und eA Verfahren bestellt?

    Eigentlich sind seit FamFG einstweilige Anordnung und Hauptsache ja unabhängig voneinander, § 52 FamFG.

  • Da es sich nach Einführung des FamFG um zwei getrennte Verfahren handelt (deswegen auch 2 AZ), hätte ich damit überhaupt keine Probleme, zwei Mal die Vergütung anzuweisen. Außerdem muss der Beistand auch mehrfach tätig werden - zum einen im EAO-Verfahren, um den Willen des Kindes für die vorläufigen Regelungen zu erforschen und in der HS, um den Willen hinsichtlich einer dauerhaften Lösung für das Kind dem Gericht und den Eltern nahe zu bringen. Deshalb könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Richter in der HS den Beistand dazu auffordert (und bestellt), vergleichsweise Regelungen mit den Eltern zu erörtern und er in diesem Verfahren dafür die Erhöhung erhält.

  • Da es sich nach Einführung des FamFG um zwei getrennte Verfahren handelt (deswegen auch 2 AZ), hätte ich damit überhaupt keine Probleme, zwei Mal die Vergütung anzuweisen. Außerdem muss der Beistand auch mehrfach tätig werden - zum einen im EAO-Verfahren, um den Willen des Kindes für die vorläufigen Regelungen zu erforschen und in der HS, um den Willen hinsichtlich einer dauerhaften Lösung für das Kind dem Gericht und den Eltern nahe zu bringen. Deshalb könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Richter in der HS den Beistand dazu auffordert (und bestellt), vergleichsweise Regelungen mit den Eltern zu erörtern und er in diesem Verfahren dafür die Erhöhung erhält.



    Das sehe ich genauso und würde zweimal die Vergütung anweisen.

    Birgit - Vanessa

  • Hallo,

    ich hänge mich hier mal ran.

    Im Hauptsacheverfahren wurde ein Vergleich geschlossen und die Vergütung für den Verfahrensbeistand ausgezahlt.

    Da sich die Partei an den Vergleich nicht gehalten hat, wurde ein Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln gestellt und in dem Hauptsacheverfahren der Verfahrensbeistand erneut bestellt.

    Kann dieser jetzt nochmal abrechnen? Er ist auf jeden Fall tätig geworden. Umfasst die Auszahlung in der Hauptsache auch Tätigkeiten im Zwangsmittelverfahren? Normalerweise ist das Ordnungsmittelverfahren ja kein neuer Rechtszug.

    Kann die Vergütung trotzdem nochmal ausgezahlt werden, da der Verfahrensbeistand erneut bestellt wurde?

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