Hallo!
Wir sind ganz wild am Suchen und finden nix... brauchen Erfahrungswerte.
Wie handhabt ihr das mit der Vergütung des Verfahrensbeistands, wenn dieser für eA und Hauptsache bestellt ist?! Die Angelegenheiten sind ja gleich... beantragt wird die Vergütung natürlich für eA und Hauptsache getrennt.
Welches Rechtsmittel wäre gegen eine Ablehnung der Festsetzung gegeben? Wir stehen hier aufm Schlauch... Rechtsprechung haben wir dazu noch nicht gefunden.