• Folgender Fall beschäftigt mich:

    Zwei Beklagte wurden verurteilt, eine Wohnung zu räumen.
    Außerdem müssen sie noch Kosten in Höhe x zahlen.
    Der eine ist freiwillig ausgezogen, dafür ist eine dritte Person eingezogen.

    Der KV will nun die Klausel auf diese dritte Person umgeschrieben haben.
    Geht das nach §§ 325, 727 ZPO?
    Wenn ja, welche Nachweise muss ich fordern, wonach nun diese dritte Person in der Wohnung wohnt? Reicht die eV des Hausmeisters?

  • Die dritte Person genießt doch gar keinen Schutz, sie ist weder Mietvertragspartei noch sonst in den Schutzbereich des Wohnungsinhabers einbezogen. Für sie gilt nichts anderes als für einen Besucher, der sich gerade dort aufhält, er wird mitgeräumt.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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