Eine dumme Frage:
Ein Richter hat in Straf die Pflichtverteidigerbestellung abgelehnt. Es ging um Wideraufnahmeantrag. Dann - auf weiteren Vortrag - hat er seinen Beschluss vom xy aufgehoben und den RA doch beigeordnet. Nun legt RA wiederum (sofortige) Beschwerde ein, um den Beschluss um eine Kostengrundentscheidung zu ergänzen. ( Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse).
M.E. ist das dann doch abhilfe gewesen!?! Muß der Pflichtverteidigerbeschluss auch dann um die KGE ergämzt werden?
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