Vorschuss Sachverständigenauslagen

  • Wohl aber den Rechtspfleger. Zumindest soweit er als Kostenbeamter tätig wird und damit weisungsgebunden agiert.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wir stellen die Vorschüsse nicht zum Soll. Der Vorschuss wird von uns angefordert, aber aufgrund § 17 III GKG erfolgt keine Abhängigmachung. Das heißt, ich erinnre auch nicht an die Zahlung, falls das Geld nicht eingeht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wir stellen die Vorschüsse nicht zum Soll. Der Vorschuss wird von uns angefordert, aber aufgrund § 17 III GKG erfolgt keine Abhängigmachung. Das heißt, ich erinnre auch nicht an die Zahlung, falls das Geld nicht eingeht.

    Hier werden Vorschüsse gemäß der Weisung des Bezirksrevisors unter Umständen zum Soll gestellt. Keine Abhängigmachung bedeutet nur, dass wir den Gutachterauftrag / die Terminsbestimmung (die Vornahme des Geschäfts) nicht zurückstellen dürfen, bis der Vorschuss gezahlt ist. Die Vorschusspflicht ist eine vollwertige Zahlungspflicht.

    § 26 Abs. 1 KostVfg steht nicht entgegen, da diese Vorschrift die Sollstellung nur für jene Vorschussforderungen verbietet, bei denen die Abhängigmachung erfolgt (und selbst insofern mit einer Ausnahme in § 26 Abs. 4 KostVfg).

    Die LG-Entscheidung gibt nur das wieder, was sich aus dem Gesetz (§ 17 Abs. 3 GKG) sowieso ergibt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!