Zurückweisung von Anträgen

  • Hallo zusammen,

    ich möchte zu folgendem Sachverhalt mal eure Meinung hören.
    Ich habe hier einen großen Antrag auf dem Tisch (Umschreibung Grundstück, Aufteilung in WEG, Dienstbarkeiten, Grundschulden). Dieser Antrag ist im Mai letzten Jahres eingegangen, aber aufgrund von mehreren Problemen konnte er und kann er im Moment auch noch nicht vollzogen werden.

    Der Notar hat seidem diverse (ca. 100 Stück) Folgeanträge eingereicht. Unter anderem Verkauf WEG, Neuaufteilung WEG, Grundschulden, AV´s usw.
    Diese Anträge können natürlich erst nach und nach vollzogen bzw. geprüft werden wenn der 1. Antrag endlich erledigt ist.

    Bin ich als Grundbuchamt verpflichtet diese Anträge hier zu verwahren bis sie endlich geprüft werden können? Ich finde das unmöglich. Da sieht am Ende kein Mensch mehr durch.

    Was sagt ihr dazu?

  • Wenn Anträge gestellt sind, dann sind sie gestellt, also müssen die Antragsunterlagen auch verwahrt werden.

    Das Problem liegt woanders:

    Das erste Antragskonvolut hätte ich schon längst zurückgewiesen. Ein Zwischenverfügungsstadium von einem Jahr ist inakzeptabel.

    Damit erledigen sich auch die Folgeanträge, weil ihnen die rechtliche Grundlage entzogen ist (Zurückweisung).

  • Ich sehe das wie Cromwell und hätte vermutlich auch schon zurückgewiesen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich sehe das wie Cromwell und hätte vermutlich auch schon zurückgewiesen.



    Dem schließe ich mich an.

    Es ist schon etwas mehr als unmöglich, dass der Notar weiterhin fleißig beurkundet, verkauft und Gebühren einstreicht und dann Anträge stellt, von denen er ganz genau weiß, dass sie sowieso nicht bearbeitet werden können. Zumal er seinen Kunden wahrscheinlich dann erzählt, dass es mal wieder nur am langsamen Gericht hängt.

    Ich würde (nach Fristvorlage) eine kurze Frist mit Hinweis auf die beabsichtigte Zurückweisung machen unddanach kostenpflichtig zurückweisen. Nach den geänderten Kostenansätzen für die Zurückweisung dürfte das auch nen bisschen weh tun.

  • Naja, so einfach ist es dann doch nicht. Der Notar war das ganze letzte Jahr bemüht die sehr lange Zwischenverfügung abzuarbeiten. Nur leider sind ihm dabei auch wieder kleine Fehler unterlaufen. Nun habe ich aber eine letzte Frist und dann werde ich auch dafinitiv zurückweisen. :teufel:



  • 1 Jahr für ne Zwischenverfügung??:cool::wechlach:

    Kostenpflichtig zurückweisen und die Urkunden in des Liste 10 nicht vergessen!!

  • Manchmal kann es durch den Umfang der Sache schonmal dazu kommen, dass immer wieder neue Baustellen auftauchen, die eine derart lange Bearbeitungszeit erfordern. Würde mich daher an den Zeitraum erstmal nicht so festklammern.
    Jedoch sollte der Notar langsam mal in die Puschen kommen.
    Meine SE legt Folgeanträge immer in eine gesonderte kleine Mappe, die mit einer ONr. versehen wird. Da zerfleddert nix und abhanden geht auch nichts. Diesen Haufen könnte man dann ja auch erstmal im Büro lagern, damit die Akte nicht immer mit 100 Folgeanträgen zwischen 2 Büros hin und her wandert.

  • Natürlich habe ich ihm nicht von vornherein ein Jahr Zeit zur Behebung der Zwischenverfügung gegeben. Aber wie gesagt, dass ist eine sehr umfangreiche Sache (u.a. GbR-Problematik) und nun ist schon ein Jahr um. Ich habe die Folgeanträge jetzt auch in meinem Zimmer gelagert. So kann hoffentlich nichts verloren gehen.

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