Sondernutzungsrecht - Teilung

  • Hallo Leute,
    ich stehe schon wieder auf'm Schlauch.

    Folgende Sache:
    Teilungserklärung nach § 8 WEG ist im Grundbuch vollzogen. In der Teilungserklärung wurden Sondernutzungsrechte an Vierfachparkern (also zwei Stellplätze oben, zwei unten) begründet. Der aufteilende Eigentümer hat sich aber in der Teilungserklärung die Zuordnung zur jeweiligen Wohnung vorbehalten. Keiner der Stellplätze ist zwischenzeitlich einer Wohnung zugeordnet. Bis hierhin alles schick. Aber jetzt fällt ihm ein, er möchte das SNR teilen und aus dem Vierfachparker zwei Doppelparker machen. Das Gemeinschaftseigentum selbst wird hierdurch nicht berührt (also keine Vergrößerung oder Verkleinerung der Fläche) Mittlerweile wurden auch mehrere Wohnungen verkauft, die AV's sind zwar beantragt aber noch nicht eingetragen.

    Jetzt meine Frage (ihr könnte euch bestimmt denken, wie die lautet):

    Kann der Eigentümer die Teilung des SNR ohne die künftigen AV-Berechtigten beantragen oder müssen die zustimmen, weil die SNR's z. B. noch nicht bestimmten Wohnungen zugeordnet sind, die sich jetzt noch im Eigentums des aufteilenden Eigentümers befinden?

    Oh Mann, ich war so froh, dass die Teilung ohne Probleme im Grundbuch eingetragen wurde und kaum isse drin (gerade mal 2 Wochen), kommt das "Wünschdirwas". :wall:

  • "Sind Wohnungseigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (Sondernutzungsrechte) vom Mitgebrauch einer Gartenfläche ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn an dieser Fläche weitere Sondernutzungsrechte geschaffen werden.

    Das gleiche gilt für die Gläubiger, für die an den Miteigentumsanteilen dieser Wohnungseigentümer dingliche Rechte eingetragen sind (wie BayObLGZ 1985, 124 und 1985 Nr. 69)."

    (BayObLG DNotZ 1988, 30). Wobei ich jetzt nicht weiß, ob es auch andere Ansichten dazu gibt.

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