Inventar - Zubehör

  • Moin, für einen Termin benötige ich eure Meinungen:

    Wenn in einem Objekt vom Eigentümer eine Apotheke betrieben wurde, diese seit einem Jahr ca. geschlossen ist und noch als Lagerraum verwendet wurde, sowie evtl. noch Büroinventar enthält, wird das doch als Zubehör mitversteigert, oder?

  • Grundsätzlich ja. Ist dieApotheke vermietet? Gehört das Inventar dem Mieter?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Nein, sie wurden vom Schu u. Eigentümer betrieben, aber ist seit mehr als 1 Jahr geschlossen. Es war eine Außenbesichtigung, der SV hat nur noch Büroinventar gesehen.

  • Zubehör gehört ja eigentlich automatisch zum Hypothekenpfandverband. Nur dann nicht, wenn es dem Sch. nicht gehört (zum Zeitpunkt der Hypotheken-/GS-Bestellung).

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich würde das ganze an § 97 I BGB, der Zubehöreigenschaft scheitern lassen, da der wirtschaftliche Hauptzweck (betreiben einer Apotheke) nach deiner Beschreibung weggefallen ist und damit die Büroeinrichtung nicht mehr diesem Hauptzweck zu dienen bestimmt ist.

  • ich würd aber auch noch in § 1121 BGB sehen; wenn es einmal Zubehör war, bleibt es im Haftungsverband; es sei denn, dass die Voraussetzungen von 1121 - Veräußerung und Entfernung - gegeben sind

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