Verfahren nach Antragszurückweisung

  • Bei mir hatte der Notar den Antrag auf Löschung einer Grundschuld gestellt.(" Der im Kaufvertrag enthaltene Antrag auf Löschung der Grundschuld soll dem GBA zugehen"), also darin ist auch die Bewilligung enthalten...
    Der Antrag wurde zurückgewiesen, da der Verkäufer die Kosten nicht bezahlt hat. Jetzt ruft er an, dass er mittlerweile bezahlt hat.

    Jetzt mien Frage muss nochmal ein neuer Antrag gestellt werden? Kann dass wieder der Notar für ihn machen und ist die alte Bewilligung noch wirksam? Oder muss neu bewilligt werden?

  • Der zurückgewiesene Antrag ist erledigt und muss demzufolge neu gestellt werden. Gegen die Verwendung der alten Bewilligung bestehen keine Bedenken (sofern Bewilligung des Gläubigers und Zustimmung des Eigentümers nach dem Sachverhalt überhaupt vorliegen; hat das Eigentum bereits gewechselt, muss natürlich der neue Eigentümer zustimmen).

    Zum Antragsrecht des Notars (ohne besondere Vollmacht) vgl. § 15 Abs.2 GBO.

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