Kausel, VKH und Wert

  • Hallo Leute!

    Hier ist mal Unterhalt eingeklagt worden und jetzt ist das Kind volljährig. Es wurde die Titelumschreibung beantragt und ich habe das dann gemacht. Der RA hat aber von Anfang an beantragt, dass ihm a) VKH bewilligt und b) der Streitwert festgesetzt wird.

    a) Muss ich dann VKH für diesen Mist bewilligen oder die Richterin?
    b) Was für einen Streitwert nehme ich?

    Ich habe gar keine Ahnung und bin stinkend sauer, dass ich mich mit so einem ...rumschlagen muss. Als ob diese Klauselverfahren nicht sowieso schon die Strafe Gottes sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von yeto (14. September 2012 um 07:53)

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