Löschung Testamentsvollstreckervermerk

  • Hallo zusammen,

    ein Testamentsvollstreckervermerk soll wegen Zeitablauf gelöscht werden.

    Zusatz im TV-Zeugnis: Die Erlasserin hat angeordnet, dass die Testamentsvollstreckung 5 Jahre andauern soll.

    Begann die Frist mit dem Erbfall, der Amtsannahme durch den TV oder der Erteilung des TV-Zeugnisses (oder was sonst) zu laufen?

    Das Testament gibt dazu nichts weiter her.

  • Was steht denn im TV-Zeugnis? Da muss die Befristung doch drin sein! Falls du das nicht hast, fordere dir doch mal die Nachlassakte an. Da sieht du ja, ob das TV-Zeugnis ev. schon zurückgegeben wurde.

  • Das TV-Zeugnis ist unrichtig i.S. des § 2361 BGB, weil es den Zeitpunkt der Beendigung der Testamentsvollstreckung nicht verlautbart bzw. weil es am Bezugspunkt für die Berechnung der Befristung fehlt.

    Abgesehen hiervon: Unabhängig davon, wie das insoweit schweigende Testament auszulegen ist (wahrscheinlich: 5 Jahre ab Erbfall), würde ich jedenfalls löschen, wenn schon seit der Erteilung des Zeugnisses fünf Jahre verstrichen sind.

  • In dem TV-Zeugnis steht tatsächlich nur, dass die TV 5 Jahre andauern soll.

    Da seit Erteilung des TV-Zeugnisses 5 Jahre vergangen sind, kann die Löschung wohl erfolgen.

    Andere Frage: Wer ist antragsberechtigt? Der TV wohl nicht mehr, da die TV ja durch Zeitablauf beendet ist. Also Antrag durch einen Erben nötig?

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