Gesamtgrundschuld

  • Hallo,
    er liegt Grundschuldbestellungsurkunde bezgl. 3 Grundstücke vor. Teilvollzug möglich. Grundstücke werden nacheinander aufgelassen.

    1. Grundstück - Auflassung erfolgt und Eintragung der Grunschuld im Grundbuch auf ein neues Blatt

    2. Grundstück - Auflassung liegt nun vor und beantragt ist zudem die Grundschuld diesbezüglich einzutragen (Mithaft)

    - Grundstück übertragen auf das neue Blatt
    - Spalte 6 + 7 der Mithaftvermerk "Mithaft: BV-Nr. 2, eingetragen am"
    - Spalte 2 hätte ich noch die "2" mit eingetragen

    Muss ich noch was Besonderes beachten?

  • Ich halte die These, dass alles, was in der Hauptspalte steht, auch für die Veränderungsspalte gilt, nicht für absolut überzeugend. Deshalb nehme ich lieber auf die Bewilligung Bezug. Sie kann jedenfalls nicht schaden und die paar Wörter sind schnell geschrieben.

    Bei der Pfandunterstellung ist im übrigen auch auf den Rang zu achten. Und insoweit ist die Rechtslage bezüglich des Erfordernisses eines ausdrücklichen Rangvermerks bekanntlich umstritten. Das Rangproblem würde sich auch im Ausgangsfall stellen, wenn an BVNr.2 bereits Rechte eingetragen sind, die in Abt.III räumlich und in Abt.II zeitlich hinter dem zu erstreckenden Recht stehen.

  • Das mit dem Rang ist klar. Allerdings hätte ich dann auch einen entsprechenden Hinweis über Zwischenrechte im Sachverhalt erwartet. Die nochmalige Angabe der Bewilligung halte ich weiterhin für überflüssig. Sinnvoll wäre die Eintragung der Bewilligung m.E. höchstens, wenn die Pfandunterstellung in einer anderen als der Grundschuldbestellungsurkunde enthalten wäre. Aber die Fragestellerin hat sich offenbar ohnehin schon entschieden.:)

  • Das mit dem Rang ist klar. Allerdings hätte ich dann auch einen entsprechenden Hinweis über Zwischenrechte im Sachverhalt erwartet. Die nochmalige Angabe der Bewilligung halte ich weiterhin für überflüssig. Sinnvoll wäre die Eintragung der Bewilligung m.E. höchstens, wenn die Pfandunterstellung in einer anderen als der Grundschuldbestellungsurkunde enthalten wäre. Aber die Fragestellerin hat sich offenbar ohnehin schon entschieden.:)



    Deswegen war ich in meiner ersten Stellungnahme auch nicht auf die Rangfrage eingegangen.

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