Vergrößerung einer Fläche, an der ein Sondernutzungsrecht besteht

  • bei mir ist ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche begründet. Diese Fläche soll vergrößert werden (Anteil vom Gemeinschaftsgarten kommt hinzu)

    müssen hierfür die dinglich berechtigten Gläubiger zustimmen? Das Gemeinschaftseigentum verkleinert sich doch, also sind sie mittelbar betroffen,oder?

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