Bahncard50 ermäßigt ?

  • Mich fragte gerade ein Bekannter, der wohl im September als Anwärter anfängt, ob man als Anwärter (auf Grund der Bezüge) die Bahncard auch zu den ermäßigten Konditionen eines "Studenten" erhält.

    Hat da jemand Erfahrung bzw. was muss man da bei der Bahn vorlegen ?

  • Ich habe damals mit meinem Studentenausweis die ermäßigte BahnCard 50 bekommen. War gar kein Problem.

  • Möglicherweise käme sogar eine komplette Erstattung der Bahncard in Frage, wenn sich die Sache wirtschaftlich für den Dienstherrn rechnen würde. Da bei Anwärtern ggf. auch erstattungsfähige Reisekosten während der Ausbildung anfallen, würde ich mal beim zust. OLG nachfragen.

  • Ich kenne das auch so, dass man den ermäßigten Bahncard 50-Preis bezahlen muss, wenn man nachweist, dass man Anwärter ist.

    Bin zwar kein Anwärter, hab aber die Bahncard 50 und bei mir hat die Kosten vollständig die Agentur für Arbeit übernommen.

  • Ich hab damals auch meinen Studentenausweis vorgelegt und die ermäßigte BC bekommen (ich denke, der Verkäufer damals am Schalter konnte auch nicht wirklich was mit "Rpfl-Anwärter" anfangen...dem reichte das Wort "Studium/Student" und "FH" auf dem Ausweis... :)).
    Das waren noch schöne Zeiten! :cool:

  • Hab auch die ermäßigte Bahncard 50 mit dem Studentenausweis bekommen.
    Außerhalb der BVG (Berlin) bekommt man eigentlich mit dem Studentenausweis so alle Ermäßigungen, die auch normale Studenten kriegen. Also Kino, Schwimmbad, Zoo, Zeitungsabos, etc.

  • Du musst eben nur nachweisen können, dass du "Student" bist - bei mir war das während der Ausbildung mein Ausbildungsvertrag.

  • Dann werde ich ihm das mal so darlegen.

    Er wollte natürlich den BC schon paar Tage vor Studienbeginn kaufen, und wie ich gesehen habe, hat er zum Nachweis nur das offizielle Schreiben zur Einstellung - immerhin tauchen darauf die Begriffe "Vorbereitungsdienst" und "Studienbeginn" auf (mehr aber auch nicht, was auf ein Studium schließen lassen könnte) -- aber vielleicht sollte er sich ja mal in ein Reisezentrum der DB begeben und dort hoffen, auf jemanden zu treffen, der das so akzeptiert.

  • Er wollte natürlich den BC schon paar Tage vor Studienbeginn kaufen, und wie ich gesehen habe, hat er zum Nachweis nur das offizielle Schreiben zur Einstellung



    Den Studentenausweis bekommt von der Hochschule schon einige Wochen vor dem eigentlichen Beginn :)

  • Ein Bekannter von mir hat den Ausweis auch erst am ersten Tag an der FH erhalten. Ist bestimmt von FH zu FH unterschiedlich.

  • Das ist gar kein Problem. Bis zum 26. LJ bekommst du die BC 50 ermäßigt.
    Du erhälst ja einen Studentenausweis von der FH und falls du die BC schon eher brauchst, legst du einfach ein Schreiben vom OLG vor, aus dem deine Einstellung ersichtlich ist.

  • "Im Berufsleben" verdient man ja normalerweise auch genug um sie sich zum normalen Preis leisten zu können... Was ich natürlich nicht weiß ist, ob man sich mit dem Großkundenrabatt, den ja wohl die meisten Gerichte und ihre Mitarbeiter nutzen, die 10 % auch beim Erwerb der Bahncard anrechnen kann...

  • Das hat bei mir auch lange gedauert.. Aber sobald man mal für ne Fortbildung nicht den gesamten Fahrpreis erstattet bekommt, weil man den Großkundenrabatt nicht in Anspruch genommen hat, überlegt man sich das ganz schnell...;)

  • Wenn ich zuerst ne Ausbildung gemacht habe und dann Rechtspflege studiere, bekomme ich die Bahncard dann auch erstattet?

  • Solange du vorweisen kannst,dass du berechtigt bist die Bahncard zum reduzierten Preis zu bekommen kannst du die kriegen. Nur wenn du eben nicht mehr nachweisen kannst das du Anwärter bist musst du den vollen Preis zahlen.

    Bin ja schon mal gespannt,wie die sich bei mir anstellen...Die neue müsste ich Ende Juli beantragen,aber ich bin ja (hoffentlich) nur noch bis Oktober Anwärter...:gruebel: Das wird bestimmt wieder ein Krampf...

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