Ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiter komme und hoffe auf Euere Hilfe.
Ich habe zwei Grundbücher, einmal steht in Abt.I "Öffentliche Wege" und einmal "Öffentliche Gewässer". Die Grundstücke befinden sich im Bundesland Brandenburg. Die Gemeinde hat hier Dienstbarkeiten bewilligt.
Wer ist verfügungsbefugt und wo stehts geschrieben?
Ich habe herausgefunden, dass es sich um Seperationsinteressenten handeln könnte und dann trifft Art. 233 § 10 EGBGB zu. Aber wie komme ich dazu, dass es sich um Seperationsinteressenten handeln könnte.
Ich habe gerade keine Ahnung, wo ich ansetzen soll.